Maklerpools verabschieden "Berliner Erklärung 2.0"

Am Vortag des Fondskongress in Mannheim fand das 14. Treffen der beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW angesiedelten Initiative „Pools für Makler“ statt. Einhellig wurde bei dem aktuellen Treffen in Mannheim von den Teilnehmern bedauert, dass staatliche Eingriffe in das Vergütungssystem erneut auf der Tagesordnung stehen. Ein klares Bekenntnis hiergegen und für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung erscheint der Initiative dringender denn je.

Die Teilnehmer unterstrichen die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler von den Versicherungsgesellschaften und verwahrten sich gegen Bestrebungen, diese Unabhängigkeit anzutasten. Weiter betonten sie ausdrücklich die Relevanz der Maklerschaft für den deutschen Versicherungsmarkt und die unabhängige Verbraucherberatung. Daher wurde von den Teilnehmern die ursprüngliche Berliner Erklärung aktualisiert. Das Treffen mündete in der Verabschiedung der „Berliner Erklärung 2.0“, welcher sich zwischenzeitlich eine Vielzahl weiterer Mitglieder der Initiative Pools für Makler angeschlossen haben.

„Ein Großteil der Branche zeigt, dass sie – bei aller ansonsten bestehenden Konkurrenz – auch in der Lage sein kann, bei Kernthemen gemeinsam zu agieren. Das ist insbesondere wichtig, wenn es um erkennbare Bestrebungen geht, die Unabhängigkeit und Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler anzutasten. Die Relevanz der Maklerschaft für den deutschen Versicherungsmarkt und eine unabhängige Kundenberatung kann nicht genug betont werden“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Ursprünglicher Anlass der Gründung der Poolinitiative war die 2013 öffentlich gewordene Diskussion innerhalb des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GdV) über den dort teilweise geäußerten Wunsch nach einem Provisionsdeckel. Dies mündete damals in der sogenannten „Berliner Erklärung“ aller maßgeblichen Pools, durch die die Unabhängigkeit und verbraucherschützende Stellung der Versicherungsmakler hervorgehoben wurde.

In der „Berliner Erklärung 2.0“ erklären die unterzeichnenden Pools:

„1. Wir sprechen uns für frei verhandelbare Vergütungen in der Versicherungsvermittlung aus. Die Branche steht dem Verbraucher gegenüber in der Verantwortung. Sie ist im Bewusstsein hierüber in der Lage, ihre Vergütungsmodelle selbst zu regeln. Eingriffe durch die Legislative und die Exekutive widersprechen unserem Verständnis einer freiheitlich sozial-marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Diese Erkenntnis hat der deutsche Gesetzgeber zuletzt bei der Umsetzung des EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD deutlich betont.

2. Wir sprechen uns für eine qualitativ hochwertige Verbraucherberatung durch Versicherungsmakler als Sachwalter ihrer Kunden aus. Sie ist Voraussetzung für eine unabhängige Altersvorsorgeberatung aller Bevölkerungsschichten.

3. Wir sprechen uns für den Berufsstand des unabhängigen Versicherungsmaklers aus, der im ausschließlichen Interesse seiner Kunden handelt und hierfür angemessen vergütet werden muss.

4. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers zu garantieren und ihn mit unserer Tätigkeit wettbewerbsfähig zu halten. Nahezu alle Versicherungsmakler nutzen den Mehrwert einer Zusammenarbeit mit Maklerpools. Daher setzen wir uns für die Interessen des unabhängigen Vertriebs ein.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Finanzdienstleistung AfW

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (AZ)

www.afw-verband.de

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