Maple Bank: Drohende Überschuldung - BaFin ordnet Moratorium an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Februar 2016 gegenüber der Maple Bank wegen drohender bilanzieller Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind („Moratorium“). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Nach einer zu bildenden Steuerrückstellung drohe dem Institut die bilanzielle Überschuldung.

Die Maple Bank habe keine systemische Relevanz und stelle keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme der in Frankfurt am Main ansässigen Maple Bank beläuft sich zum 4. Februar 2016 auf rund 5,0 Milliarden Euro. Das Institut weist zum selben Stichtag Verbindlichkeiten gegenüber überwiegend institutionellen Kunden in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro aus; auf Privatkunden entfällt laut BaFin nur ein „sehr kleiner Teil“.

Die Maple Bank versteht sich als Nischenanbieter im Investmentbanking mit Fokus auf Einzelstrategien. Sie ist auf den Wertpapier- und Derivatemärkten in West- und Nordeuropa und in Nordamerika aktiv. Alleingesellschafterin der Bank ist die Maple Financial Europe SE mit Sitz in Frankfurt am Main. Diese ist wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Konzernobergesellschaft Maple Financial Group Inc., die ihren Sitz in Toronto (Kanada) hat.

Die Einlagen der Kunden der Maple Bank sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist.

Darüber hinaus ist die Maple Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. (JF1)

Quelle: Pressemitteilung BaFin

www.bafin.de

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