Maple Bank – Entschädigungsfall abgeschlossen
Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 11. Februar 2016 gemäß § 10 Absatz 2 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) den Entschädigungsfall bei der Maple Bank festgestellt hat (DFPA berichtete), ist die Entschädigung der Maple-Bank-Einleger nun abgeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (Bankenverband) und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) haben in den vergangenen Wochen insgesamt 2,6 Milliarden Euro an Einleger der Maple Bank ausgezahlt. Auf die EdB entfielen dabei rund acht Millionen Euro. Lediglich eine sehr geringe Zahl von Kunden hat bislang nicht die nötigen Kontoinformationen eingereicht und konnte daher noch nicht entschädigt werden.
Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe waren im Rahmen des EinSiG von der EdB bis maximal 100.000 Euro pro Einleger und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bis zur Sicherungsgrenze von 59,8 Millionen Euro pro Einleger geschützt.
Die Entschädigung der Einleger erfolgte für die EdB erstmalig nach den gesetzlichen Vorgaben des EinSiG, welches zum 3. Juli 2015 in Kraft getreten ist und die EU-Einlagensicherungsrichtlinie umgesetzt hat. Neu ist dabei unter anderem eine Frist von 20 Arbeitstagen für die EdB, innerhalb derer Einleger entschädigt werden mussten. Diese Frist wurde in dem Entschädigungsverfahren für die Maple Bank für die Einleger, die ihre Kontoinformationen zur Verfügung gestellt haben, eingehalten. Ab dem 1. Juli 2016 verkürzt sich die Frist auf sieben Arbeitstage.
Quelle: Pressemitteilung Bankenverband
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (Bankenverband) mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung der privaten Banken in Deutschland. Dem 1951 gegründeten Bankenverband gehören mehr als 210 private Banken und elf Landesverbände an. (JF3)