Maßnahmen gegen Share Deals bei Immobilientransaktionen geplant

Eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen erarbeitet Lösungsvorschläge zu Share Deals bei Immobilientransaktionen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 18/10328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitteilt, ist der Bericht der Arbeitsgruppe noch nicht fertiggestellt.

Bei sogenannten Share Deals kann Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn der Verkauf eines Grundstücks nicht durch die steuerpflichtige direkte Übertragung des Grundstücks erfolgt, sondern durch Übertragung der Anteile an einer Gesellschaft, der die Immobilie gehört. In ihrer Kleinen Anfrage „Besteuerung von Grundstücks- und Wohnungsunternehmen“ hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung gefragt, ob sie eine Reform der Grunderwerbsteuer plane, um im Vergleich zum Status quo eine weitergehende Besteuerung von Share Deals zu erreichen, und welche Möglichkeiten bestünden, um Share Deals zukünftig generell der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen.

Quelle: Meldung Heute im Bundestag

www.bundestag.de

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