Mietbremse birgt Gefahren und Maklerrecht muss grundlegend reformiert werden

Die RICS Deutschland begrüßt zwar die Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ für Immobilienmakler, bemängelt aber, dass die Regierung nicht auch das Maklerrecht insgesamt novelliert hat. Gerhard K. Kemper, Mitglied des Vorstandes der RICS Deutschland, führt an, dass das aus dem 19. Jahrhundert herrührende Maklerrecht Vorgehensweisen erlaube, die unklare Vertragsverhältnisse, die Gleichwertigkeit von einfachem Nachweis und qualifizierter Vermittlungstätigkeit, das unerlaubte (vom Anbieter) und ungefragte (vom Mieter/Käufer) Anbieten von Vertragsgelegenheiten mit sich brächten. Zudem berge die Mietpreisbremse erhebliche Risiken für die deutsche Wohnungswirtschaft.

Die RICS möchte das deutsche Maklerrecht dahingehend geändert wissen, als dass unter anderem ein einheitlicher Fachkundenachweis, einschlägige Berufserfahrung und eine Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für eine selbstständige Maklertätigkeit erforderlich sein soll. Des Weiteren sollte gesetzlich festgelegt sein, dass Maklerverträge in Schrift- oder Textform abgefasst sein müssen, um gültig zu sein. Außerdem sollte neben dem eindeutigen Maklervertrag mit der provisionspflichtigen Partei auch die Zustimmung der anderen Partei zumindest in Textform vorliegen, bevor der Makler tätig wird. Das sollte auch eine Voraussetzung für das Entstehen einer Provisionsforderung sein. Um die zwangsläufig entstehenden Interessenkollisionen zu vermeiden, die bei Doppeltätigkeit entstehen, sollte der Makler eindeutig die Interessen nur einer Seite der Transaktion vertreten. Schließlich fordert RICS, dass der Nachweis als alleinige Maklertätigkeit soll nur auf Fälle beschränkt wird, in denen der Auftraggeber dem ausdrücklich zugestimmt hat.

In Sachen Mietpreisbremse bemängelt die RICS, dass die Bundesregierung die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der Neuvertragsmietenregelung weitgehend den Ländern und Kommunen überlasse. Diese seien nun in der Pflicht, konform zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), Gebiete und Stadtteile mit angespannten Wohnungsmärkten festzulegen und nachzuweisen. Wie dies praktisch umgesetzt werden soll, ist nicht geregelt, so dass mit diesbezüglichen Rechtstreitigkeiten zu rechnen sei.

Auch für den Neubau von Mietwohnungen in betroffenen Gebieten sind negative Auswirkungen abzusehen, da die Erstvermietung zwar nicht an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden ist, danach aber – da deutlich über ortsüblicher Vergleichsmiete liegend – effektiv eingefroren wird, während Investoren aufgrund der niedrigen Anfangsrendite von Neubauprojekten mit Mietsteigerungen kalkulieren. Sind diese nicht möglich, wird die Investition weniger rentabel.

Quelle: Pressemitteilung RICS

Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) ist ein weltweit tätiger Berufsverband von Immobilienfachleuten mit Hauptsitz in London. Er wurde 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta. Der Verband zählt nach eigenen Angaben über 100.000 Mitglieder. Die Hauptaufgaben sind: Regulierung und Förderung des Berufsstandes, Aufrechterhaltung hoher Standards in der Ausbildung sowie in der Berufsausübung, Schutz der Kunden und Verbraucher durch Einhaltung eines strengen Verhaltenskodex, Unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung. (JF1)

www.rics.org

Zurück

Recht

Ab Mitte Januar 2025 müssen Finanzunternehmen die europäische Dora-Verordnung ...

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt