Mietbremse birgt Gefahren und Maklerrecht muss grundlegend reformiert werden
Die RICS Deutschland begrüßt zwar die Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ für Immobilienmakler, bemängelt aber, dass die Regierung nicht auch das Maklerrecht insgesamt novelliert hat. Gerhard K. Kemper, Mitglied des Vorstandes der RICS Deutschland, führt an, dass das aus dem 19. Jahrhundert herrührende Maklerrecht Vorgehensweisen erlaube, die unklare Vertragsverhältnisse, die Gleichwertigkeit von einfachem Nachweis und qualifizierter Vermittlungstätigkeit, das unerlaubte (vom Anbieter) und ungefragte (vom Mieter/Käufer) Anbieten von Vertragsgelegenheiten mit sich brächten. Zudem berge die Mietpreisbremse erhebliche Risiken für die deutsche Wohnungswirtschaft.
Die RICS möchte das deutsche Maklerrecht dahingehend geändert wissen, als dass unter anderem ein einheitlicher Fachkundenachweis, einschlägige Berufserfahrung und eine Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für eine selbstständige Maklertätigkeit erforderlich sein soll. Des Weiteren sollte gesetzlich festgelegt sein, dass Maklerverträge in Schrift- oder Textform abgefasst sein müssen, um gültig zu sein. Außerdem sollte neben dem eindeutigen Maklervertrag mit der provisionspflichtigen Partei auch die Zustimmung der anderen Partei zumindest in Textform vorliegen, bevor der Makler tätig wird. Das sollte auch eine Voraussetzung für das Entstehen einer Provisionsforderung sein. Um die zwangsläufig entstehenden Interessenkollisionen zu vermeiden, die bei Doppeltätigkeit entstehen, sollte der Makler eindeutig die Interessen nur einer Seite der Transaktion vertreten. Schließlich fordert RICS, dass der Nachweis als alleinige Maklertätigkeit soll nur auf Fälle beschränkt wird, in denen der Auftraggeber dem ausdrücklich zugestimmt hat.
In Sachen Mietpreisbremse bemängelt die RICS, dass die Bundesregierung die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der Neuvertragsmietenregelung weitgehend den Ländern und Kommunen überlasse. Diese seien nun in der Pflicht, konform zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), Gebiete und Stadtteile mit angespannten Wohnungsmärkten festzulegen und nachzuweisen. Wie dies praktisch umgesetzt werden soll, ist nicht geregelt, so dass mit diesbezüglichen Rechtstreitigkeiten zu rechnen sei.
Auch für den Neubau von Mietwohnungen in betroffenen Gebieten sind negative Auswirkungen abzusehen, da die Erstvermietung zwar nicht an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden ist, danach aber – da deutlich über ortsüblicher Vergleichsmiete liegend – effektiv eingefroren wird, während Investoren aufgrund der niedrigen Anfangsrendite von Neubauprojekten mit Mietsteigerungen kalkulieren. Sind diese nicht möglich, wird die Investition weniger rentabel.
Quelle: Pressemitteilung RICS
Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) ist ein weltweit tätiger Berufsverband von Immobilienfachleuten mit Hauptsitz in London. Er wurde 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta. Der Verband zählt nach eigenen Angaben über 100.000 Mitglieder. Die Hauptaufgaben sind: Regulierung und Förderung des Berufsstandes, Aufrechterhaltung hoher Standards in der Ausbildung sowie in der Berufsausübung, Schutz der Kunden und Verbraucher durch Einhaltung eines strengen Verhaltenskodex, Unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung. (JF1)