MiFID-II-Umsetzung: BVI begrüßt Entwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes (FimanoG) begrüßt der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), dass der deutsche Gesetzgeber sich bei der Umsetzung der Europäischen-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID-II) grundsätzlich auf die europäischen Vorgaben beschränkt. Vereinzelt vorgesehene Verschärfungen gegenüber der Richtlinie sollten aus Sicht des BVI ebenfalls unterbleiben. Zum einen stünden sie im Widerspruch zur gewünschten europaweiten Harmonisierung der Regelungen. Zum anderen seien die zu erwartenden Auswirkungen der geänderten MiFID so gravierend, dass der deutsche Gesetzgeber nicht noch weitere Anforderungen auferlegen sollte.

Aus Sicht des BVI sollte insbesondere eine Verschärfung bei den Vorgaben für die Honorarberatung unterbleiben. Das umfassende Verbot kleinerer nicht-monetärer Vorteile für unabhängige Berater sei kontraproduktiv, da es beispielsweise die Teilnahme an kostenlosen Schulungen und Konferenzen für Honorarberater verhindern und damit die Weiterbildung der Honorarberater sowie den fachlichen Austausch innerhalb der Branche erschweren würde. Dies erscheine mit dem Ziel der Bundesregierung, die Honorarberatung zu fördern, nicht vereinbar.

Der BVI mahnt auch an, dass der Gesetzgeber die Einführung der Geeignetheitserklärung anstelle des Beratungsprotokolls nutzen sollte, um die in der Praxis überfrachteten Protokolle durch aussagekräftige Informationen für den Anleger zu ersetzen.

Laut BVI bestünden für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Anleger in Spezialfonds weiterhin Unklarheiten hinsichtlich der Meldepflichten. Allein aufgrund der Rechtsunsicherheit hinsichtlich der regulatorischen Vorgaben sei eine Anpassung der Sanktionen notwendig. Der Gesetzgeber sollte daher das Gesamtkonzept der Sanktionen für Meldungen bedeutender Stimmrechte dringend überarbeiten. Das Wertpapierhandelsgesetz sah dem BVI zufolge bislang in einem Umfang Sanktionen vor, der weit über die Vorgaben der bisherigen Transparenzrichtlinie hinausging, etwa den Verlust von Bezugsrechten aus jungen Aktien. Mit der überarbeiteten Transparenzrichtlinie sind nunmehr neue Sanktionen eingeführt worden. Damit schöpfe Deutschland nicht nur die Vorgaben der Transparenzrichtlinie voll aus, sondern sehe darüber hinaus noch weitere Sanktionen vor. Allein im Hinblick auf die verbleibenden Zweifelsfragen sollten die ohnehin schon weitreichenden Rechtsfolgen bei Verstößen nicht über das von der Richtlinie vorgegebene Maß hinaus verschärft werden, so der BVI. Die über die Richtlinie hinausgehenden Sanktionen sollten daher im Hinblick auf eine europäische Harmonisierung, aber auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aufgegeben werden.

Quelle: Stellungnahme BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 91 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit rund 2,6 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (JF1)

www.bvi.de

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