Moneymeets erstreitet Verbraucherschutzrechte – Provisionsabgabeverbot gekippt
Auf dem Fintech-Portal Moneymeets.com, einem sozialen Netzwerk für Finanzthemen, gewinnen Kunden laut Unternehmensangabe Übersicht über alle von ihnen genutzten Finanzprodukte (Konten, Depots und Versicherungen). Sie verwalten alle Produkte in einer Übersicht und nutzen professionelle Auswertungsmöglichkeiten. Die Provisionen, die Moneymeets erhält, würden detailliert offengelegt und mit den Kunden geteilt. Bei bestehenden Sachversicherungen erstatte Moneymeets so bis zu zehn Prozent der jährlichen Versicherungsprämie an seine Kunden. Unter Berufung auf das Provisionsabgabeverbot von 1934 hatte ein Makler gegen dieses Geschäftsmodell Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht. Im entscheidenden Punkt des Verfahrens folgte der Richter der Einschätzung von Moneymeets und schuf so Rechtssicherheit für die Weitergabe von Provisionen durch Moneymeets an seine Kunden.
„In der Urteilsbegründung nimmt die 4. Kammer des Landgerichts Köln Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2011, wonach das Verbot der Gewährung von Sondervergütungen nicht hinreichend bestimmt ist und deshalb dem Grundgesetz widerspreche. Außerdem verweist das Landgericht Köln auf die Begründung des Bundestagsfinanzausschusses anlässlich der Änderung des VAG [Versicherungsaufsichtsgesetz] im Jahr 1994, wonach das Provisionsabgabeverbot heute dem Ziel des Verbraucherschutzes durch eine Sicherung der Beratungsqualität und Markttransparenz und den finanziellen Interessen der Versicherungsmakler dienen soll. Wie diese Ziele durch ein Verbot der Gewährung von Sondervergütungen erreicht werden sollen, habe sich der Kammer nicht erschlossen. Auch die Auslegung dahingehend, dass die streitgegenständliche Auszahlung von 50 Prozent der Bestandsprovisionen durch Moneymeets an deren Kunden vom Verbot der Gewährung von Sondervergütungen erfasst wird, erschien dem Landgericht nicht möglich. Aus diesen Gründen wurde die Klage auf Unterlassung der Provisionsteilung mit den Kunden abgewiesen“, so Moneymeets-Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schultes.
Dieter Fromm und Johannes Cremer, Gründer und Geschäftsführer von Moneymeets: „Diese zeitgemäße Rechtsprechung trägt den Entwicklungen von Online-Vertriebswegen Rechnung und zeigt, dass die in anderen Branchen längst vollzogene Entwicklung jetzt auch endlich Einzug in die Versicherungsbranche hält. Das Aufrechterhalten des Provisionsabgabeverbots wäre so, als würde der stationäre Einzelhandel ein gesetzliches Verbot von Preisvorteilen auf Online-Plattformen einfordern.“
Quelle: Pressemitteilung Moneymeets
Die Moneymeets Community GmbH mit Sitz in Köln betreibt das soziale Netzwerk für Finanzthemen Moneymeets.com, das eine alternative Bankberatung durch das Wissen der Vielen ermöglichen soll. (JF1)