Neue Anlageverordnung erleichtert Investitionen in Infrastruktur
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zur Änderung der Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen und die Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung verabschiedet. Durch die Änderungen werden die Verordnungen um Investitionen in Infrastruktur erweitert. Erforderlich war die Anpassung auch aufgrund der neuen Regelungen durch das Kapitalanlagegesetzbuch. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt sich darüber erfreut, dass die Änderungen die Möglichkeiten für Versicherungsunternehmen erleichtern, sich mehr als bisher im Bereich Infrastruktur und erneuerbare Energien engagieren zu können.
Der GDV begrüßt insbesondere, dass mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Auflage von infrastrukturspezifischen Fonds kleineren und mittelständischen Versicherungsunternehmen Investitionen im Bereich Infrastruktur effektiv ermöglicht würden. Mit der Einschränkung des Konzernverbots würden die Anlagemöglichkeiten in Infrastrukturbeteiligungen verbessert, so wie dies bisher schon für Anlagen in erneuerbare Energien zulässig war. Erfreulich sei ebenfalls, dass die Anpassung der Fondsvorschriften aufgrund des Kapitalanlagengesetzbuches mit Blick auf die Einführung von Solvency II zum 1. Januar 2016 nunmehr keine kostenaufwändigen Umstrukturierungen erfordere.
„Der GDV begrüßt die neue Anlageverordnung. Sie erleichtert es den Versicherern, in potentiell ertragreichere Anlagen als bislang zu investieren. Insbesondere die Möglichkeiten, das Vermögen der Altersvorsorgesparer in Infrastruktur zu investieren, wurden erweitert“, so Dr. Axel Wehling, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung.
Nachdem auf nationaler Ebene mit der neuen Anlageverordnung ein wichtiger Schritt in Richtung Infrastrukturinvestitionen getan wurde, wünscht sich der GDV, dass auch auf europäischer Ebene entsprechende Standards entwickelt werden, damit Investments mit langfristig kalkulierbaren Einnahmen unter dem neuen Regelwerk Solvency II nicht zu teuer werden. Derzeit liege die erforderliche Kapitalunterlegung bei 49 Prozent. Vor dem Hintergrund der geringen Wechselwirkung dieser Investments mit Entwicklungen an den Kapitalmärkten hält der GDV eine Kapitalunterlegung von 20 bis 25 Prozent für angemessen – wie etwa bei Investments in Pfandbriefe oder Immobilien. Europäische Versicherungsunternehmen, die jährlich Beiträge von über fünf Millionen Euro einnehmen oder über 25 Millionen versicherungstechnische Rückstellungen verfügen, unterliegen ab 1. Januar 2016 den Regelungen von Solvency II. Damit entfallen die Vorschriften der Anlageverordnung und die Eigenmittelunterlegung wird auf eine den Risiken der jeweiligen Kapitalanlage angemessene Größe umgestellt. Dadurch erhalten die Unternehmen grundsätzlich mehr Freiraum in der Kapitalanlage
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 470 Mitgliedsunternehmen mit 212.700 Mitarbeitern, 460 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,39 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)