Neue Regeln für Immobilienmakler-Berufszulassung

Das Bundeskabinett setzt mit dem am 31. August 2016 beschlossenen Gesetzentwurf zur Regelung der Berufszulassung von Immobilienmaklern und Verwaltern eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode um. Die Neuregelung orientiert sich dabei an den bewährten Bestimmungen, die bereits bei der Berufszulassung von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern gelten.

Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es künftig neue Standards geben. Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung sind neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung.

Die Einführung eines Sachkundenachweises soll die von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern und damit den Verbraucherschutz stärken. Der erforderliche Sachkundenachweis bei Wohnungseigentumsverwaltern soll zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten. Die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung soll Wohnungseigentümer und Auftraggeber von Immobilienmaklern vor finanziellen Schäden schützen, die durch die fehlerhafte Berufsausübung entstehen können. (JF1)

Quelle: Homepage Bundesregierung

www.bundesregierung.de

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