Offene Publikumsfonds: BaFin wendet ESMA-Leitlinien an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zu offenen Publikumsfonds in ihrer Aufsichtspraxis anwenden. Das teilte die Behörde am 3. Dezember 2020 mit. Es handelt sich um die Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) und bestimmte Arten von alternativen Investmentfonds (AIF). Die ESMA hatte am 5. November 2020 deren deutsche Fassung veröffentlicht.

Die Leitlinien beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung in OGAW und offenen Publikums-AIF. Nicht davon betroffen sind offene AIF, bei denen es sich um Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) oder andere Arten von Risikokapital-AIF, Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF), Private-Equity-AIF oder Immobilien-AIF handelt.

Zweck der Leitlinien ist es, innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen und sicherzustellen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden das Unionsrecht einheitlich anwenden. Zudem sollen die Leitlinien dazu beitragen, dass die erfolgsabhängige Vergütung standardisiert und konvergent gestaltet wird.

Insbesondere sollen die Leitlinien sicherstellen, dass die von den Verwaltungsgesellschaften genutzten Modelle für eine erfolgsabhängige Vergütung den Grundsätzen entsprechen, dass sie ihre Geschäftstätigkeit ehrlich und fair ausüben und sie mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse des von ihnen verwalteten Fonds ausüben. Dadurch soll verhindert werden, dass der Fonds und seine Anlegerinnen und Anleger mit unangemessenen Kosten belastet werden. Die Leitlinien sollen auch einen gemeinsamen Standard festlegen, der die Offenlegung der erfolgsabhängigen Vergütung für die Anleger regelt.

Die BaFin äußert sich zu den ESMA-Leitlinien im üblichen Comply-or-Explain-Verfahren. Publiziert eine Europäische Aufsichtsbehörde wie die ESMA Leitlinien, müssen die nationalen Behörden erklären, ob sie diese übernehmen. Entscheiden sie sich dagegen, müssen sie dies erläutern. (DFPA/JF1)

Quelle: Homepage BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt