Offene Publikumsfonds: BaFin wendet ESMA-Leitlinien an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zu offenen Publikumsfonds in ihrer Aufsichtspraxis anwenden. Das teilte die Behörde am 3. Dezember 2020 mit. Es handelt sich um die Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) und bestimmte Arten von alternativen Investmentfonds (AIF). Die ESMA hatte am 5. November 2020 deren deutsche Fassung veröffentlicht.
Die Leitlinien beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung in OGAW und offenen Publikums-AIF. Nicht davon betroffen sind offene AIF, bei denen es sich um Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) oder andere Arten von Risikokapital-AIF, Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF), Private-Equity-AIF oder Immobilien-AIF handelt.
Zweck der Leitlinien ist es, innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen und sicherzustellen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden das Unionsrecht einheitlich anwenden. Zudem sollen die Leitlinien dazu beitragen, dass die erfolgsabhängige Vergütung standardisiert und konvergent gestaltet wird.
Insbesondere sollen die Leitlinien sicherstellen, dass die von den Verwaltungsgesellschaften genutzten Modelle für eine erfolgsabhängige Vergütung den Grundsätzen entsprechen, dass sie ihre Geschäftstätigkeit ehrlich und fair ausüben und sie mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse des von ihnen verwalteten Fonds ausüben. Dadurch soll verhindert werden, dass der Fonds und seine Anlegerinnen und Anleger mit unangemessenen Kosten belastet werden. Die Leitlinien sollen auch einen gemeinsamen Standard festlegen, der die Offenlegung der erfolgsabhängigen Vergütung für die Anleger regelt.
Die BaFin äußert sich zu den ESMA-Leitlinien im üblichen Comply-or-Explain-Verfahren. Publiziert eine Europäische Aufsichtsbehörde wie die ESMA Leitlinien, müssen die nationalen Behörden erklären, ob sie diese übernehmen. Entscheiden sie sich dagegen, müssen sie dies erläutern. (DFPA/JF1)
Quelle: Homepage BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.