OGAW-V-Umsetzungsgesetz: Änderungen bei Krediten verlangt

In einer Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 11. Januar 2016 begrüßte die Fondsbranche grundsätzlich die von der Bundesregierung in einem Gesetzesentwurf geplante weitere Umsetzung europäischer Richtlinien zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen. Allerdings haben sich mehrere Sachverständige für Änderungen bei den Regelungen für Darlehen im Zusammenhang mit der Fonds-Gesetzgebung ausgesprochen.

Der Fondsverband BVI begrüßt die vorgesehene Möglichkeit der Kreditvergabe durch Geschlossene Fonds. Allerdings sprach sich der BVI dafür aus, dass von Fonds gehaltene unverbriefte Darlehensforderungen nachträglich geändert werden können. Dies wird vom Gesetzentwurf ausgeschlossen. Dieses Verbot werde die Attraktivität von Investitionen durch offene Spezial-Alternative Investmentfonds (AIF) in unverbriefte Darlehensforderungen deutlich reduzieren „und damit die wirtschaftspolitisch erwünschte Belebung der Infrastrukturfinanzierung erheblich schwächen“.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wies auf die Bedeutung der Investitionen in reine Kreditfonds hin. Das sei eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Versicherer über Fondsinvestments zielgerichtet Anlagen in Infrastruktur tätigen könnten. Die Versicherungsbranche sprach sich ebenfalls für Änderungsmöglichkeiten an unverbrieften Darlehensforderungen aus.

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften regte an, auf die vorgesehenen Begrenzungen für Gesellschafterdarlehen zu verzichten. Eine Begrenzung der Höhe kann der Verband nicht nachvollziehen, „denn Gesellschafterdarlehen weisen im Vergleich zum Eigenkapital keine zusätzlichen Risiken auf und erforderten auch nicht zusätzliche Verhaltensanforderungen“. Auch der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (BSI) hob die Bedeutung von Gesellschafterdarlehen für institutionelle Investoren hervor.

Die Bundesbank riet dazu, bei der Regulierung der Kreditfonds darauf zu achten, dass der Ausnutzung etwaiger Vorteile insbesondere gegenüber der Regulierung von Banken entgegengewirkt werde. Durch zusätzliche Kreditvergabe von Fonds oder eine Verlagerung von Banken zu Fonds dürfe es keine zusätzlichen Risiken geben. Nach Beobachtungen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat die Kreditvergabe durch Nichtbanken bereits explosionsartig zugenommen.

Starke Kritik kam von Rechtsanwalt Peter Mattil, der geschädigte Anleger vertritt. Er bezeichnete Darlehen als klassische Bankgeschäfte. Darlehen seien keine Investments und für Publikumfonds ungeeignet. Durch die OGAW-Gesetzgebung komme es zu einem Rückschritt beim Verbraucherschutz. Mattil befürchtete, dass ein AIF geneigt sein könnte, nicht allzu strenge Maßstäbe an eine Darlehensvergabe anzulegen, da der Verlust das Kapital der Kleinanleger treffen würde.

Rechtsanwalt Klaus Rotter empfahl eine Gesetzesänderung, um Derivate mit einzubeziehen. Vom Begriff des Investmentvermögens sollten auch strukturierte Anleihen, insbesondere Zertifikate, erfasst werden. Rotter erklärte, Anleger würden beim Vertrieb von Zertifikaten regelmäßig über das tatsächlich vorhandene Ausfallrisiko getäuscht. (JF1)

Quelle: Meldung Heute im Bundestag (hib)

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