Oil & Gas Invest AG: BaFin weist auf Investorenwarnung hin

Die Luxemburgische Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit in Bezug auf falsche und irreführende veröffentlichte Informationen zu einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren durch die Gesellschaft Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Walter-Kolb-Strasse 9-11, D-60594 Frankfurt am Main). Darauf hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Verbrauchermitteilung hingewiesen.

Laut der CSSF zur Verfügung stehenden Informationen wird in Veröffentlichungen auf den Webseiten „www.sachsendepesche.de“ und „www.hessen-depesche.de“ behauptet, eine Anleihe von Oil & Gas Invest AG sei von der CSSF, der BaFin und der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt, gebilligt beziehungsweise lizenziert worden und Oil & Gas Invest AG habe den Schritt in den regulierten Kapitalmarkt geschafft.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die genannte Anleihe nicht durch die CSSF, die BaFin oder die FMA genehmigt, gebilligt oder lizenziert wurde. Am 29. Januar 2016 hat die CSSF lediglich einen Prospekt bezüglich der Oil & Gas Invest AG (der Prospekt) gebilligt, welcher das öffentliche Angebot von Wertpapieren in Luxemburg, Österreich und Deutschland während einem Angebotszeitraum vom 3. Februar 2016 bis zum 26. Januar 2017 vorsieht. Der Prospekt sieht keine Aufnahme der Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt vor.

Die genannten Veröffentlichungen beziehen sich ebenfalls auf die Einhaltung durch Oil & Gas Invest AG von internationalen Finanzierungsstandards und den hohen Anforderungen der Finanzmarkt-Aufsicht und anderer Aufsichtsbehörden sowie auf die Entsprechung der Anleihe einer nicht definierten „Richtlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)“ und einer so genannten „CPR-Richtlinie (Competent Person’s Report)”.

Diesbezüglich informiert die CSSF die Öffentlichkeit, dass die Prüfung des Prospekts sich ausschließlich auf die Offenlegungspflichten in Anwendung des Prospektrechts bezieht. Die Billigung des Prospekts erfolgte ausschließlich gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 10. Juli 2005 über Wertpapierprospekte. Durch die Billigung des Prospekts trifft die CSSF keine Aussage zur wirtschaftlichen und finanziellen Zuverlässigkeit der Anleihe oder zur Bonität oder Kreditwürdigkeit von Oil & Gas Invest AG.

In diesem Zusammenhang informiert die CSSF die Öffentlichkeit außerdem, dass Oil & Gas Invest AG nicht Gegenstand einer Überprüfung, einer Genehmigung oder einer prudentiellen Aufsicht durch die CSSF, die BaFin oder die FMA ist oder war.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit schließlich, dass weitere fehlerhafte Informationen bezüglich des Beginns des Angebotszeitraums und zur Berechnung der Verzinsung in den genannten Veröffentlichungen enthalten sind. (JF1)

Quelle: Verbrauchermitteilung BaFin

www.bafin.de

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