Ombudsmann der privaten Banken: Massiver Anstieg der Verbraucherbeschwerden

„Das vergangene Jahr war für das Ombudsmannverfahren geprägt durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zu Kreditbearbeitungsentgelten“ erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (Bankenverband), bei der Vorstellung des Ombudsmann-Tätigkeitsberichts 2014. Auslöser waren die Urteile vom 13. Mai und 28. Oktober 2014 zu laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen. Diese führten zum Jahresende zu einer Beschwerdewelle. Insgesamt gingen 108.500 Beschwerden in der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes ein, die sich zu 95 Prozent auf das Thema Bearbeitungsentgelt bezogen. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren waren jährlich im Durchschnitt zwischen 6.000 bis 8.000 Beschwerden bei den Ombudsleuten der privaten Banken zu verzeichnen.

Kemmer zieht bei der Vorlage des Ombudsmann-Tätigkeitsberichtes dennoch ein positives Fazit: „Wir haben auf die Beschwerdewelle mit verschiedenen Sofortmaßnahmen reagiert. Inzwischen konnten knapp 80.000 der Eingaben bereits abgeschlossen werden.“

Neben den Kreditbearbeitungsentgelten betrafen die Verbraucherbeschwerden aber im vergangenen Jahr auch wieder die gesamte Bandbreite des klassischen Bankgeschäftes. Der aktuelle Ombudsmann-Tätigkeitsbericht enthält hierzu eine repräsentative Auswahl von Schlichtungssprüchen sowie Informationen zu den betroffenen Sachgebieten sowie zur Verfahrensstatistik.

Zudem hat sich im vergangenen Jahr auch das Verbraucherschutzrecht auf dem Finanzmarkt dynamisch fortentwickelt. Kemmer stellt hierzu fest: „Auch im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung wird der Regulierungsrahmen engmaschiger.“ Nach dem Erlass der sogenannten ADR-Richtlinie auf EU-Ebene im Juni 2013 werde nun das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitschlichtung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ im Deutschen Bundestag beraten. „Der Bankenverband wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin ebenso aufmerksam wie konstruktiv begleiten“, so Kemmer.

Quelle: Pressemitteilung Bankenverband

Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (Bankenverband) mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung der privaten Banken in Deutschland. Dem 1951 gegründeten Bankenverband gehören mehr als 210 private Banken und elf Landesverbände an. (JF1)

www.bankenverband.de

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