P&R Container: OLG München weist Klage des Insolvenzverwalters ab
Nachdem bereits das Landgericht München I mit Urteil vom 24. Februar 2023 eine Klage des Insolvenzverwalters des P&R Containerfonds gegen einen Anleger abgewiesen hatte, wurde nun die Berufung durch das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 5. April 2023 abgelehnt, meldet die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Containergesellschaft „P&R Containerfonds“. Geschäftsgegenstand war der Erwerb und Vermietung von Containern. Das Eigenkapital sollte im Wesentlichen durch zu werbende Anleger aufgebracht werden. Der beklagte Anleger erwarb insgesamt 16 Container zum Preis von 24.640 Euro.
Am 24. Juli 2018 wurde durch über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Folgenden forderte der Insolvenzverwalter den beklagten Anleger erfolglos zur Zahlung auf und reichte schließlich Klage gegen den Anleger ein. Im Prozess konnte erfolgreich dargelegt werden, dass kein Anspruch bestehe. Das Landgericht folgte dieser Argumentation und wies die Klage schließlich ab.
„Dies ist erfreulich. Umso erfreulicher ist, dass der Insolvenzverwalter auch noch kurze Zeit später die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München zurücknahm, sodass die Klage endgültig abgewiesen wurde und daher der Anspruch des Insolvenzverwalters nicht mehr besteht“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, von der Kanzlei L & P Luber Pratsch. (DFPA/JF1)
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert Kanzlei mit Sitz in München.