P&R Insolvenz: Keine Ansprüche aus Insolvenzanfechtung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 26. Januar 2023 (IX ZR 17/22) eine von dem Insolvenzverwalter der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geführte Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Zurückweisungsbeschluss des OLG Karlsruhe vom 25. Januar 2022 (3 U 18/20) zurückgewiesen. Das berichtet Rechtsanwalt Alexander Pfisterer-Junkert von BKL Fischer Kühne + Partner Rechtsanwälte.

Die Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gegen den am Landgericht und Oberlandesgericht von Pfisterer-Junkert vertretenen Investor ist damit rechtskräftig und für viele gleichgelagerte insolvenzrechtliche Anfechtungsfälle gegen P&R Anleger sei Klarheit geschaffen.

Der Zurückweisungsbeschluss des BGH (IX ZR 17/22) enthält laut Pfisterer-Junkert eine aufschlussreiche Begründung. Danach handele es sich bei der Bezahlung des Rückkaufpreises und der vereinbarten Mieten zu den Containern um eine entgeltliche Leistung und die Grundsätze zu § 134 InsO seien nicht einschlägig. Dass die Schuldnerin ein Schneeballsystem betrieben haben soll, sage für sich genommen nichts darüber aus, ob die Voraussetzungen des § 134 InsO erfüllt sind.

„Da die Schuldnerin (P&R) allein dafür verantwortlich war, dass der Investor Eigentum und Besitz an den Containern erlangte, war der Schuldnerin nach § 326 Abs. 2 BGB der wirtschaftliche Nachteil für Leistungshindernisse nach § 275 Abs. 2 BGB zuzurechnen und der Investor behielt seinen Anspruch auf die Gegenleistung. Unabhängig davon ergibt sich allein aus § 326 Abs. 1 S. 1 BGB bei gleichwohl erbrachter Gegenleistung nicht der Schluss auf eine unentgeltliche Leistung nach § 134 InsO, da § 326 Abs. 4 BGB auf Rückgewähransprüche nach §§ 346 bis 348 BGB verweist“, so Pfisterer-Junkert. (DFPA/TH1)

BKL Fischer Kühne + Partner Rechtsanwälte mbB ist eine Spezialkanzlei mit Büros in Bonn, München und Pforzheim.

www.bkl-law.de

Zurück

Recht

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Bundesanstalt ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt