POC-Vermittler siegt vor Berliner Landgericht

Mit Urteil vom 1. Juni 2017 (Aktenzeichen: 31 O 433/16) hat das Landgericht Berlin eine Klage gegen einen Finanzdienstleister wegen Falschberatung als unbegründet abgewiesen. Laut Beklagtenanwalt Nikolaus Sochurek von der Sozietät Peres & Partner sah das Landgericht die Argumente der Beklagtenseite als so überzeugend an, dass es unmittelbar in der Gerichtsverhandlung im Wege eines sogenannten „Stuhlurteils“ die Klage abwies. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Klage hatte eine Beteiligung an der POC Growth 2. GmbH & Co. KG, ein Geschlossener Fonds des Emissionshauses Proven Oil Canada (POC), zum Gegenstand. Der Kläger sah sich falsch beraten und begehrte von dem Finanzdienstleister Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Aus Sicht der Beklagten lag allerdings gar keine Anlageberatung vor. Ferner hätten keine Pflichtverletzungen bestanden.

Durch eine Vermittlungsdokumentation, die bereits zum Zeitpunkt der Zeichnung den Anforderungen der FinVermV (Finanzvermittlerverordnung) genügt habe, war das Gericht davon überzeugt, dass der Emissionsprospekt vor der Zeichnung dem Kläger vorlag, was der Kläger schließlich auch einräumte, so Sochurek. Das Gericht habe klargestellt, dass man einen Emissionsprospekt, den man vor der Zeichnung erhält, auch lesen müsse. Jedenfalls bleibe dann kein Raum für eine Falschberatung.

Das Gericht vertrat laut Sochurek zudem die Auffassung, dass die Risikohinweise im Prospekt ausreichend seien, um eine ordnungsgemäße Aufklärung zu bewirken. Prospektfehler seien nicht festgestellt worden.

Quelle: Pressemitteilung Peres & Partner

Die Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in München ist eine unter anderem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. (JF1)

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