Produktentwicklung: EIOPA veröffentlicht vorbereitende Leitlinien
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat vorbereitende Leitlinien zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen an Produktentwicklungsprozesse (POG – Product Oversight and Governance) veröffentlicht. Sie formuliert darin Anforderungen an die Steuerung und Überwachung von Abläufen bei Entwicklung, Herstellung und Absatz von Produkten durch die Versicherungsunternehmen sowie Anforderungen an den Vertrieb.
Die Leitlinien sollen die Umsetzung von Artikel 25 der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive/IDD) vorbereiten und Unternehmen, Vertreibern und Aufsehern unverbindlich als Orientierung dienen. Sie zielen darauf ab, dass die Bedürfnisse der Verbraucher schon bei der Produktentwicklung berücksichtigt und Produkte an die richtige Zielgruppe verkauft werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt laut eigener Aussage, die Vorschriften zu Produktentwicklungsprozessen erst anzuwenden, wenn die IDD in Deutschland umgesetzt ist. Dies gelte für die Inhalte der EIOPA-Leitlinien ebenso wie für den Rechtsakt, den die EU-Kommission noch zur Produktentwicklung erlassen werde. Die Umsetzungsfrist endet am 23. Februar 2018.
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (mb1)