Prospekthaftungsurteil gegen Deutsche Bank
Die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte hat am 19. Januar 2016 das nach eigenen Angaben erste positive Prospekthaftungsurteil zur DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH & Co. Objekt Stuttgart-Vaihingen KG („DFH 73“) für eine Anlegerin erstritten. Der von der DFH Deutsche Fonds Holding im Jahr 2004 aufgelegte Immobilienfonds hatte rund 200 Millionen Euro in den Schulungs-, Büro- und Verwaltungskomplex „DaimlerChysler Global Training Center” investiert. Nach Auffassung des Landgerichts (LG) Hildesheim weist der Fondsprospekt Mängel bei der Darstellung der Risiken von Forward-Swaps auf. Die Deutsche Bank (Beklagte), die der Anlegerin den Fonds empfohlen hat, hatte diese nicht auf die Risiken der Sicherung eines Zinssatzes mittels Forward-Swap für eine während der Fondslaufzeit benötigte Anschlussfinanzierung hingewiesen. Der Klägerin ist vom LG Hildesheim Schadensersatz in Höhe von 14.200 Euro nebst Zinsen zugesprochen worden.
Die Beklagte habe laut Hahn Rechtsanwälte versucht, sich damit zu entlasten, dass für sie nicht absehbar gewesen sei, dass die Leitzinsen bedingt durch die Finanzkrise in den Jahren nach Fondsauflage auf nahezu Null sinken und sich damit der Marktwert des Swaps entsprechend negativ entwickeln würde. Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten, da die Aufklärungspflicht über die Risiken eines Forward-Swaps gerade aus der Unvorhersehbarkeit der Zinsentwicklung folge.
„Das Urteil ist für die Investoren des ,DFH 73‘ der Durchbruch. Aus uns vorliegenden Schilderungen von mehr als 250 Beratungsgesprächen wurde dieser Prospektfehler nicht ein einziges Mal angesprochen“, so Lars Murken-Flato, Rechtsanwalt bei Hahn Rechtsanwälte. „Die Entscheidungsgründe des Urteils sind daher auf sämtliche Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung beim ,DFH 73‘ übertragbar.“
Relevant dürfte diese Entscheidung auch für andere Fonds sein, so Hahn Rechtsanwälte. Diverse Fondsgesellschaften hätten mittels Swaps einen bestimmten Zinssatz abgesichert. Solche Konstruktionen sollten – vorgeblich - der Risikominimierung dienen.
Quelle: Pressemitteilung Hahn Rechtsanwälte, Fondsarchiv DFH
Die Deutsche Fonds Holding AG (DFH) mit Sitz in Stuttgart initiiert, platziert und verwaltet unternehmerische Beteiligungen für private und institutionelle Investoren. Das 1992 gegründete Unternehmen ist seit 2006 eine Tochtergesellschaft der Deutsche Immobilien Holding AG, die gleichzeitig die Führungsgesellschaft für die Sparte Real Estate der Zech Group GmbH mit Sitz in Bremen ist. Die DFH verwaltet ein Fondsvermögen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro in 51 Bestandsfonds.
Die Hahn Rechtsanwälte PartG mbB mit Sitz in Bremen und Zweigniederlassung in Hamburg ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. (JF1)