BID fordert Nachbesserungen bei Sonderabschreibung für den Wohnungsneubau

Die Immobilienwirtschaft begrüßt grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung, über steuerliche Anreize mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen, so Axel Gedaschko, Vorsitzender der BID und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zum Mietwohnungsneubau. Allerdings sieht die Immobilienwirtschaft an einigen Stellen Handlungsbedarf. So sollte die Obergrenze der Gebäudeherstellungskosten, um die Förderung nutzen zu können, nicht von 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche auf 2.600 Euro gesenkt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung sollte weiterhin 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen – und nicht abgesenkt nur noch 1.800 Euro. Beides hatte der Bundesrat gefordert.

„Die BID befürwortet Obergrenzen für die Förderung, damit der Bau von Luxuswohnungen vermieden wird“, erklärte Gedschko. Die vom Bundesrat vorgeschlagene deutliche Absenkung dieser Werte würde allerdings dazu führen, dass die Förderung weitgehend wirkungslos bleibt. Insbesondere in den Ballungsräumen, in denen die Sonder-AfA gelten soll, seien die Baukosten sehr hoch. Damit die Förderung ebenso Wohnungen erfasst, die auch nach Ablauf des Förderzeitraums nachhaltig und langfristig nachgefragt werden, müssten die ursprünglich vorgesehenen Grenzwerte erhalten bleiben.

Laut Gedaschko könne eine Sonder-AfA ein wirksamer Anreiz sein, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen. Allerdings könnten viele Wohnungsunternehmen, darunter insbesondere die Vermietungsgenossenschaften, die sich für bezahlbaren Wohnungsneubau engagieren, diese nicht in Anspruch nehmen. Daher fordert die BID, als Alternative eine gleichwertige Investitionszulage für die Unternehmen einzuführen, die die Sonderabschreibung nicht nutzen können.

„Um den Wohnungsbau wirklich in Gang zu bringen, wäre es aber darüber hinaus erforderlich, die sogenannte Normalabschreibung von bisher zwei auf mindestens drei Prozent anzuheben“, erklärte Gedaschko. Dies würde der aktuell kürzeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden Rechnung tragen und dazu beitragen, dass damit sich auch private Investoren wieder verstärkt im Mietwohnungsneubau engagieren.

Die BID weist darüber hinaus darauf hin, dass zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung gemäß Gesetzentwurf der Zeitpunkt des Bauantrags beziehungsweise der Bauanzeige maßgebend sein soll. Zusätzlich hierzu sollte auch ein Abstellen auf den Zeitpunkt der sogenannten Baubeginnanzeige berücksichtigt werden. Die BID appelliert an die Bundesregierung, die geplante steuerliche Förderung für den Mietwohnungsneubau zügig und sachgerecht umzusetzen und eine Investitionszulage einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung BID

Der BID Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft Deutschland, Berlin, ist eine Interessensvertretung der Immobilienwirtschaft, der mehrere Bundesverbände der Immobilienwirtschaft angehören, beispielsweise der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter. (JF1)

www.bid.info

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