Rechtsanwälte: "Droht P&R-Anlegern am Ende die Privatinsolvenz?"

Die Bremer Kanzlei Hahn Rechtsanwälte macht Anleger des Anbieters von Container-Direktinvestments P&R auf die möglichen Folgen der Insolvenz mehrerer P&R-Gesellschaften aufmerksam. Mit ihrem Investment seien die Anleger Eigentümer der Container geworden - mit Rechten und Pflichten. Den schlimmsten Fall für Anleger fasse, so Hahn Rechtsanwälte, der Verkaufsprospekt zum Angebot Nummer 5005 der P&R Transport-Container GmbH (Fassung vom 8. Januar 2018) auf Seite 35 zusammen: „Das maximale Risiko des Anlegers besteht über den Totalverlust der Vermögensanlage hinaus in der Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz.“

Diese Gefahr bestehe nach Aussage der Rechtsanwälte unter anderem dann, wenn der vereinbarte Rückkauf der Container an die P&R Transport-Container GmbH nach Ende der Vertragslaufzeit platzen sollte. Dann blieben die Kunden Eigentümer der Container und müssten mit ihrem sonstigen Vermögen für Wartung, Pflege und Bewirtschaftungskosten der Container aufkommen.

Darüber hinaus würden Anleger für nicht bezahlte Stand- und Hafengebühren haften, wenn „andere hierzu verpflichtete Personen nicht in der Lage sind, die Gebühren zu begleichen.“ Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lars Murken-Flato von Hahn Rechtsanwälte erklärt: „Als solche Personen kommen insbesondere die Leasinggesellschaften in Betracht, die die Container von der P&R Equipment & Finance Corp. gemietet haben.“

Kommt es zu Störungen dieses Geflechts, drohe P&R-Kunden „also theoretisch eine persönliche Haftung als Eigentümer der Container“. Dabei könnten allein die möglichen Standgebühren Anleger binnen kurzer Zeit empfindliche Summen kosten. „Die Gebühren sind je nach Region unterschiedlich hoch. Durchschnittlich können sie etwa 35 Euro pro Tag und Container betragen“, so Murken-Flato. „Bei einem Kaufpreis von 2.720 Euro pro Container wäre das investierte Kapital in rund elf Wochen verloren, schnell würden Kunden erheblich draufzahlen.“ Abgesehen davon dürfte es für Anleger unmöglich sein, sich allein um einen Verkauf oder die weitere Vermarktung ihres Containers zu kümmern.

Quelle: Pressemitteilung Hahn Rechtsanwälte

Bei Hahn Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine bundesweit tätige Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Verbraucherrecht. Hahn Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart. (TH1)

www.hahn-rechtsanwälte.de

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