Regierungsentwurf zur MiFID-II-Umsetzung vorgelegt
Zur Umsetzung europäischer Vorgaben hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/10936). Damit soll die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) umgesetzt werden. Zudem will die Bundesregierung Ausführungsbestimmungen für unter anderem die zur Richtlinie gehörende Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) sowie Vorgaben einer Delegierten Richtlinien kodifizieren.
Änderungen sind unter anderem im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Kreditwesengesetz, dem Börsengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll am 26. Januar 2017 in erster Lesung beraten werden.
Im WpHG werden unter anderem im neuen Abschnitt 11 (vorher Abschnitt 6) die geänderten Verhaltens- und Organisationspflichten der umzusetzenden MiFID-II-Richtlinie normiert. Neu eingeführt werden Abschnitte, die die Überwachung von Positionslimits bei Warenderivaten und zur Aufsicht über Datenbereitstellungsdienste regeln.
Der Hochfrequenzhandel im Speziellen sowie der algorithmische Handel im Allgemeinen sollen künftig stärker reguliert werden.
Zudem werden im WpHG sowie im Kreditwesengesetz, dem Börsengesetz, dem Kapitalanlagebuch und dem Versicherungsaufsichtsgesetz die Kataloge der Ordnungswidrigkeitstatbestände erweitert und Bußgeldrahmen erhöht. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll über Änderungen im zweiten Abschnitt des WpHG zudem neue Befugnisse erhalten.
Quelle: Meldung Heute im Bundestag