Risikolebensversicherungs-Beiträge keine Werbungskosten
Wer ein Mietgrundstück kauft, schließt oftmals eine Risiko-Lebensversicherung ab, um für den Kauf aufgenommene Darlehen abzusichern. Nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse, einer Tochter des Finanzdienstleistungskonzerns Wüstenrot & Württembergische, stellen die entsprechenden Versicherungsprämien jedoch keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Dies ergebe sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 6 K 6147/12).
Im Streitfall war für das Gericht kein Risiko ersichtlich, das durch die Vermietung bedingt war. Es sei unerheblich, dass die Risiko-Lebensversicherung Darlehen absicherte, die der Kläger zur Finanzierung des Kaufs eines Mietwohngrundstücks einsetzte. Die Aufwendungen seien vielmehr den Kosten der privaten Lebenssphäre zuzuordnen und somit steuerlich unbeachtlich. Der Kläger habe die Beiträge für die Versicherung auch für die Erhaltung und Bildung seines Vermögens geleistet. Dies sei eine private Mitveranlassung für den Abschluss der Lebensversicherung, deren Anteil an den Kosten der Versicherung nicht berechnet oder auch nur geschätzt werden könne. Das Gericht hat die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen (Aktenzeichen: IX R 35/14).
Quelle: Pressemitteilung Wüstenrot & Württembergische
Die Wüstenrot & Württembergische AG (W&W AG) mit Sitz in Stuttgart ist ein Finanzdienstleistungskonzern, der 1999 aus der Fusion der Bausparkasse Wüstenrot und der Württembergischen Versicherungsgruppe hervorgegangen ist. Die Unternehmensgruppe ist den Geschäftsfeldern Bausparen und Versicherung mit Schwerpunkt auf Privat- und Firmenkunden in Deutschland aktiv. Die W&W-Gruppe hat rund 9.000 Mitarbeiter und verwaltet Kapitalanlagen in Höhe von 51,2 Milliarden Euro. (Stand: 31. März 2015) (JF1)