Schadensersatz für Anleger des IVG Euroselect 14
Das Landgericht Frankfurt hat die Commerzbank dazu verurteilt, einem Anleger des geschlossenen Immobilienfonds „IVG Euroselect 14“ („The Gherkin“) Schadenersatz in Höhe von mehr als 50.000 Euro zu zahlen (Urteil vom 17. Oktober 2014, Aktenzeichen 2-21 O 339/13, rechtskräftig). Nach Angaben der Heidelberger Rechtsanwaltskanzlei Nittel hat das Gericht angenommen, dass die seinerzeitige Dresdner Bank den Anleger nicht über das Risiko fehlender Unabhängigkeit der Treuhändlerin aufgeklärt habe.
Die Treuhandgesellschaft, die Wert-Konzept Immobilienfonds Verwaltungsgesellschaft mbH (heute PFM GmbH) gehörte zum Emissionshaus IVG. Daher bestand nach Einschätzung des Gerichts die Gefahr einer Interessenkollision, über die die Dresdner Bank (jetzt Commerzbank) ihre Kunden hätte aufklären müssen.
Nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei Nittel hat die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt Signalwirkung für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle, in denen sich Anleger über Treuhandgesellschaften, die zur Unternehmensgruppe des jeweiligen Emissionshauses gehörten, an geschlossenen Fonds beteiligten. In all diesen Fällen habe ein Interessenkonflikt vorgelegen, der zu einer entsprechenden Aufklärungspflicht geführt habe.
Quelle: Pressemitteilung Nittel
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