"Schiffsfonds generell zur Altersvorsorge ungeeignet"

Beteiligungen an Schiffsfonds sind spektakuläre Anlagen, die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen. Sie sind zur Altersvorsorge generell ungeeignet, so der Leitsatz des Landgericht (LG) Itzehoe in seinem Urteil vom 6. Oktober 2016 (Aktenzeichen: 7 O 236/13).

Der Kläger macht mit der Klage Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beratung und dem Erwerb von Beteiligungen an Schiffsfonds geltend. Der Kläger behauptet, hinsichtlich beider Beteiligungen fehlerhaft beraten worden zu sein. Es seien lediglich die Kurzprospekte übergeben worden. Zudem habe er dem Berater offen gelegt, keine Erfahrungen und Kenntnisse mit unternehmerischen Beteiligungen wie den gegenständlichen zu haben. Er habe ausdrücklich Wert auf eine sichere und stabile Anlageform gelegt. Er habe ausdrücklich angegeben, die Anlage als Altersvorsorge abschließen zu wollen und Wert auf eine langfristige Anlage mit Vermögenserhalt gelegt. Zwar habe er auch an Marktchancen teilnehmen wollen, aber nur unter der Prämisse einer für die Altersvorsorge geeigneten entsprechend sicheren Anlage.

Das Gericht sah die Klage im Wesentlichen als begründet an. Eine Falschberatung hat insoweit stattgefunden, als dem Kläger die streitgegenständlichen Schiffsfonds angedient wurden. Schiffsfonds sind laut LG Itzehoe nämlich nur für Anleger geeignet, die erhebliche Erfahrungen mit derartigen Beteiligungen haben und auch bereit sind, die besonderen Risiken, die mit Schiffsfonds verbunden sind, auch einzugehen. Sie seien zur Altersvorsorge generell ungeeignet, weil es sich um hochspekulative Anlagen handele, die mit sehr hohen Chancen aber auch mit außerordentlichen weitaus höheren Risiken, die vielfältige Ursachen haben können, verbunden seien.

„Zum einen sind die Erfolgschancen von Schiffsfonds, sei es als Beteiligungen an Einschiffsgesellschaften oder Beteiligungen an Dachfonds über mehrere Einschiffsgesellschaften existenziell abhängig von Konjunktur und Krise der Seeschifffahrt. Existenzielle Krisen in der Seeschifffahrt, die zu ruinösen Wettbewerb, dem Zusammenbruch ganzer Märkte oder von Teilmärkten geführt haben, sind in der Vergangenheit jedoch in regelmäßigen Abständen aufgetreten, mit der Folge wellenartig auftretender Insolvenzen von Seeschiffen in großer Zahl“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Gericht hat festgestellt, dass Anlegern bei Schiffsfonds – anders als etwa bei Immobilienfonds – keine Sachsubstanz zur Absicherung des eingesetzten Kapitals zur Verfügung stehe, denn auch die Preise für Schiffe seien stark von Schwankungen und Krisen abhängig und könnten sogar auf „Schrottniveau“ fallen.

Quelle: LG Itzehoe Urteil vom 6. Oktober 2016 (Aktenzeichen: 7 O 236/13)

www.ea-sh.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt