Schiffsfonds „Santa P-Schiffe 2“: Musterverfahren gegen MPC beschlossen

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, in Sachen „Santa P-Schiffe 2“ ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu eröffnen. Dabei geht es nach Angaben der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG um Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren dieser Schiffsbeteiligung. Das Hamburger Emissionshaus MPC Capital hatte den Dachfonds im Jahr 2007 aufgelegt, mit dem vier Containerschiffe finanziert worden sind. Laut KWAG können sich betroffene Anleger dem KapMuG-Verfahren kostengünstig anschließen.

Der Fonds weist laut KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens eine „verheerende Bilanz“ aus: „Drei der vier Einschiffsgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet.“ Das letzte verbliebene Schiff sei nur noch bis Ende März 2016 verchartert, fahre aufgrund der niedrigen Charterraten aber auch nicht mehr kostendeckend. Die Anleger müssen nach Ansicht von Ahrens damit rechnen, dass ihr eingesetztes Kapital verloren ist.

KWAG hatte vergangenes Jahr beim Hamburger Landgericht zehn Anträge auf ein KapMuG-Verfahren eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob der Fondsprospekt Risiken verschleiert oder Tatsachen unterschlägt, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung gewesen wären. Das Landgericht listet laut Ahrens in seinem Beschluss mehr als 15 verschiedene Punkte auf, an denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte. Nun werde das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen „Musterkläger“ bestimmen, der dann - stellvertretend für alle Anleger, die sich anschließen - das weitere KapMuG-Verfahren führt.

Anleger können sich nach der Bestimmung des Musterklägers mit einer eigenen Klage anschließen oder ihre Schadensersatzforderung durch einen Rechtsanwalt lediglich „anmelden“. Vorteil sei ein deutlich geringeres Kostenrisiko. Anders als bei einer Klage gegen einen Berater, der das Produkt verkauft hat, kommt es im Santa-P-Verfahren nicht darauf an, eine falsche Beratung beweisen zu müssen, sondern es geht allein um Rechtsfragen, die mit einem für alle Beteiligten identischen Prospekt zusammenhängen.

Quelle: Pressemitteilung KWAG

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen - ist eine im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Anwaltskanzlei mit Sitz in Bremen. (TH1)

www.kwag-recht.de

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