Schlichtungsstelle der Bafin legt Tätigkeitsbericht für 2013 vor
Vom 1. Januar bis zum Jahresende 2013 gingen 25 Anfragen ein. Dies meldet die Schlichtungsstelle nach dem Kapitalanlagegesetzbuch der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin in ihrem dritten Tätigkeitsbericht. Bei den Anfragen handelte es sich ganz überwiegend um Schlichtungsanträge, für die andere Schlichtungsstellen wie die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V. oder die Ombudsstelle des BVI zuständig waren. In sieben Fällen wurde auf die Möglichkeit einer sich von der Schlichtung unterscheidenden Beschwerde bei der Bafin hingewiesen.
Aufgabe der Schlichtungsstelle der Bafin ist die außergerichtliche Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten nach dem KAGB (bis 21. Juli 2013 nach dem InvG). Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird dadurch eine leicht zugängliche, kostengünstige, effiziente und vergleichsweise schnelle Möglichkeit zur Einigung im Streitfall eröffnet. Im Berichtszeitraum 2013 ersetzte das KAGB das bisherige InvG. Nach einer Übergangsfrist bis zum 22. Juli 2014 übernimmt die BaFin-Schlichtungsstelle für den gesamten Bereich der offenen Investmentvermögen und der geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) die Schlichtung. Wie bereits bisher wird die Aufgabe auf die Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) für die dort teilnehmenden Unternehmen übertragen.
Die Schlichtungsstelle der Bafin ist seit dem 6. Februar 2012 Mitglied des so genannten FIN-NET. Dabei handelt es sich um ein europäisches Netzwerk, zu dem sich die Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, also in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen auf freiwilliger Basis zusammengeschlossen haben.
Quelle: Bafin Tätigkeitsbericht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (AZ)