Schlichtungsstelle bei der BaFin übernimmt zusätzliche Schlichtungsaufgaben

Mit dem vollständigen Inkrafttreten der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) zum 1. Februar 2017 übernimmt die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusätzliche Schlichtungsaufgaben für alle Streitigkeiten, die nicht von den anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstellen wahrgenommen werden. Dies umfasst Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz (KWG) beaufsichtigten Unternehmen abgeschlossen worden sind und die Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreffen.

Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Finanzdienstleistern hat die BaFin Mitte 2011 eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Verbraucher sollen damit eine leicht zugängliche, kostengünstige, effiziente und vergleichsweise schnelle Möglichkeit zur Streitbeilegung haben. Die Schlichtungsstelle bei der BaFin ist eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle nach § 14 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). Sie ist außerhalb der Fachaufsicht in der Zentralen Rechtsabteilung angesiedelt und besteht aus zwei Schlichtern sowie der Geschäftsstelle.

Die Schlichtungsstelle ist zuständig für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus der Anwendung

  • der Vorschriften des Kapitalanlagengesetzbuchs (KAGB), wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder
  • sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des KWG betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem KWG beaufsichtigten Unternehmen.

Die Schlichtungsstelle bei der BaFin ist als Auffangschlichtungsstelle für die genannten Finanzdienstleistungen konzipiert. Sie ist nur zuständig, wenn es für die Streitigkeit keine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle gibt.

Laut Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 wurden 149 Eingaben an die Schlichtungsstelle herangetragen. Davon waren 129 Schlichtungsanträge, wobei der größte Teil dieser Anträge Wertpapier- und Bankgeschäfte betraf (insgesamt 87). Ein Großteil der Eingaben wurde an andere Schlichtungsstellen weitergeleitet, oder der Absender wurde auf die entsprechend zuständige Stelle hingewiesen. In zehn Fällen war keine Weiterleitung an eine andere Stelle möglich. Eine Schlichtung kam in diesen Fällen nicht in Betracht. 2016 betrafen 16 Fälle (12,4 Prozent) grenzüberschreitende Streitigkeiten, wobei die meisten dieser Streitigkeiten über das Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen FIN-NET an die Schlichtungsstelle bei der BaFin weitergeleitet wurden.

Quelle: Pressemitteilung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (AZ)

www.bafin.de

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