Sparkasse wegen Falschberatung einer Stiftung zu Schadensersatz verurteilt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Taunus Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 1,5 Millionen Euro an eine Stiftung verurteilt. Die Beratung durch die Taunus Sparkasse sein nicht anlegergerecht gewesen, da sie die stiftungsrechtliche Vorgabe des Kapitalerhalts nicht berücksichtig hatte (Aktenzeichen 2-12 O 189/15).
In den Jahren 2005 bis 2008 empfahlen Anlageberater der Taunus Sparkasse einem Stiftungskunden die Zeichnung von Beteiligungen an mehreren geschlossener Immobilienfonds. Nach Ansicht des Gerichts hätten sie diese jedoch nicht empfehlen dürfen, da deren Risikoprofil ungeeignet war, den Stiftungszweck zu verwirklichen und auch die Notwendigkeit des Kapitalerhalts keine Berücksichtigung fand. In den Urteilsgründen stellt das Landgericht auch klar, dass umfangreiche Fachkenntnisse eines Kunden einen Anlageberater nicht von der Verpflichtung zu einer sachgerechten Beratung freistellen.
„Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort“, kommentiert Rechtsanwalt Ralf Renner das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main.
Quellen: Presseinformation Nieding + Barth, Presseinformation Kanzlei Renner
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ist eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien im Kapitalanlagerecht in Deutschland. Die 1994 gegründete Kanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt private Kapitalanleger und institutionelle Investoren auf nationaler und internationaler Ebene.
Die Kanzlei Renner ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin. (jpw1)