Startschuss in Sachen Wirecard
Das Kapitalanlegermusterverfahren (KApMuG) in Sachen Wirecard gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Dr. Markus Braun und andere ist eröffnet worden. Das teilt die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Mattil & Kollegen mit.
Das Bayerische Oberste Landesgericht (OLG) hat Kurt Ebert, vertreten von Mattil, im Musterverfahren Wirecard nach § 9 KapMuG zum Musterkläger bestimmt. Prozessbevollmächtigte des Musterklägers sind die Kanzleien Mattil, München, die eine Vielzahl betroffener Anleger vertritt und Dr. Vitt, der den Musterkläger bereits vorgerichtlich beraten hatte.
Der Musterkläger hat unter anderem im Vertrauen auf die Testate von Ernst und Young und die vermeintliche Erfolgsgeschichte der Wirecard AG Wertpapiere von Wirecard erworben und dabei erheblichen Schaden erlitten. Im Musterverfahren werden nun exemplarisch anhand seines Falles alle einen Schadensersatzanspruch begründenden Umstände geprüft und einheitlich entschieden.
Geschädigte Anleger der Wirecard AG haben nun sechs Monate Zeit, Ihre Ansprüche kostengünstig im Musterverfahren anzumelden. Dafür besteht von Gesetz wegen Anwaltszwang. (DFPA/JF1)
Die Kanzlei Mattil & Kollegen, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, mit Sitz in München, ist seit mehr als 20 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.