Stellungnahme zum IDD-Referentenentwurf: "Faktischer Todesstoß für Versicherungsmakler"

Der Referentenentwurf zur Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directiv, IDD)) bedarf einer dringenden, grundlegenden Überarbeitung. Dies fordern Rechtsanwalt Martin Stolpe, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und der Maklerpool Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. November 2016. Der derzeit vorliegende IDD-Referentenentwurf sei der faktische Todesstoß für Versicherungsmakler, mithin für den einzigen im Lager des Kunden stehenden Versicherungsvermittlers.

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss oder die Betreuung von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler stehe somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer. Auch der Handelsvertreter eines Versicherungsmaklers ist Versicherungsmakler im Verhältnis zum Kunden.

Durch den Wortlaut des IDD-Referentenentwurfs würde der Versicherungsmakler faktisch vom Lager des Versicherungsnehmers ins Lager des Versicherers gestellt, so Invers und Stolpe.

Der angedachte Honorar-Versicherungsberater werde sich unter den derzeitigen praktischen Gegebenheiten nicht etablieren können. Dies sei anhand der Zulassungszahlen des bereits eingeführten Honorar-Finanzanlagenvermittlers beweis- und ablesbar.

In Folge bedeutet dies erheblich weniger Verbraucherschutz, was das Hauptziel der EU-Vermittlerrichtlinie konterkariere.

Aus Sicht von Stolpe und Invers muss zum Verbraucherschutz die Stellung des Versicherungsmaklers unbedingt gestärkt werden, damit der Verbraucher einen gesetzlich gestärkten Interessenvertreter unter den Versicherungsvermittlern auf seiner Seite hat.

Der geplante Honorar-Versicherungsberater werde diese Aufgabe nicht erfüllen können. Er wäre, wie schon der bereits eingeführte Honorar-Finanzanlagenvermittler, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Daher sollte der Honorarversicherungsberater nicht eingeführt werden, der bisherige Versicherungsberater könnte unter vollständiger Beachtung Vorschläge von Stolpe und Invers zur Erweiterung der Rechte des Versicherungsmaklers ersatzlos entfallen.

Quelle: Pressemitteilung Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft

Die Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig ist eine Betreuungsorganisation für Versicherungsmakler und freie Finanzanlagenvermittler. Über 3.000 Versicherungsmakler und freie Finanzanlagenvermittler nutzen den Service der im Jahr 1986 ehemals als Rückversicherungsmakler gegründeten Invers GmbH.

www.invers-gruppe.de

Stolpe Rechtsanwälte ist eine mittelständische, bundesweit tätige Kanzlei, die über Fachanwaltschaften im Arbeits-, Bank- und Kapitalmarkt-, Versicherungs-, Verkehrs- und Familienrecht verfügt. (JF1)

www.stolpe-rechtsanwaelte.de

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