Übergangsfrist für Immobiliardarlehensvermittler endet demnächst
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist für Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) endet bald. Immobiliardarlehen dürfen auch „Alte Hasen“ nach dem 21. März 2017 nur noch mit einer gültigen Erlaubnis nach § 34i GewO an Verbraucher vermitteln. Darauf weist Rechtsanwalt Norman Wirth von der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hin.
Vermittler, die vor Einführung des neuen § 34i GewO bereits eine Erlaubnis nach § 34c GewO besaßen, profitieren derzeit noch von einer Übergangsregelung des Gesetzgebers. Sie dürfen auch nach Einführung des Gesetzes weiterhin Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln. Doch nun endet auch diese Übergangsregelung. Bis zum 21. März 2017 müssen auch die Inhaber einer § 34c-Erlaubnis die neue Erlaubnis nach § 34i GewO erworben haben. Ohne diese Erlaubnis dürfen Immobiliardarlehen nicht mehr an Verbraucher vermittelt werden.
Laut Wirth profitieren die „Alten Hasen“ dabei von gesetzlichen Vergünstigungen. Wer bis zum Ablauf der Übergangsfrist den Antrag unter Vorlage seiner bisherigen Erlaubnis stellt, für den entfällt die Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse. Wer zudem noch nachweisen kann, dass er in den letzten fünf Jahren bereits ununterbrochen Immobiliardarlehen an Verbraucher vermittelt hat, benötigt darüber hinaus auch keinen Sachkundeprüfungsnachweis.
„Doch auch wer seine neue Erlaubnis bereits erhalten hat sollte sich nicht zurücklehnen. Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat für die Vermittler umfangreiche Informationspflichten mit sich gebracht“, so Wirth. Bestehende Unterlagen und Verträge sollten daher erneuert und angepasst werden. Eine rechtssichere Kundenerstinformation hat die auf Vermittlerrecht spezialisierte Kanzlei Wirth Rechtsanwälte auf ihrer Internetseite bereitgestellt.
Quelle: Pressemitteilung Wirth Rechtsanwälte
Die Wirth-Rechtsanwälte Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB ist eine 1998 gegründete Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz spezialisiert. (jpw1)