Umsatzsteuer-Option bei Grundstücksverkäufen wird eingeschränkt

Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt eine Umsatzsteuer-Option bei Grundstücksverkäufen nur noch im notariell beurkundeten Kaufvertrag an. Die Transaktion eines Grundstücks zwischen Unternehmen ist im Grundsatz umsatzsteuerfrei, jedoch hat der Verkäufer eine Wahlmöglichkeit. Für den Verkäufer kann die Option hin zur Umsatzsteuerpflicht sinnvoll sein, um eine Vorsteuerkorrektur zu vermeiden. Beim Erwerber richtet sich die Frage nach der Akzeptanz der Option hingegen maßgeblich nach der beabsichtigten, zukünftigen Verwendung des Grundstücks. Das meldet die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG.

Laut DHPG sollte in jedem Fall die Verfahrensweise bereits im Kaufvertrag verankert sein. Die Praxis zeige, dass dies allzu oft nicht der Fall sei, weil beim Kauf ertragssteuerliche Aspekte im Fokus stünden oder die Abgrenzung zur Geschäftsveräußerung im Ganzen fehlschlage. Bisher habe die Finanzverwaltung noch nachträgliche Korrekturen zugelassen. Dies sei aufgrund des aktuellen Urteils nun nicht mehr möglich. Ein späterer Verzicht auf die Steuerbefreiung sei unwirksam, selbst wenn dieser im Nachgang notariell beurkundet wird.

Gert Klöttschen, Umsatzsteuerexperte der DHPG, erläutert: „Wer ein Grundstück geschäftlich veräußert, sollte nicht nur an den zu erzielenden Preis, sondern auch an die umsatzsteuerliche Auswirkung denken. Das BFH-Urteil bedeutet im Klartext, dass jegliche nachträgliche Korrekturmöglichkeit entfällt. Es ist somit Sorge zu tragen, dass zwischen Parteien schon vor Abschluss des Grundstückvertrages die umsatzsteuerlichen Aspekte der Versteuerung ausreichend thematisiert wurden. Durch geeignete Umsatzsteuerklauseln können diese dann im Kaufvertrag berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung DHPG

Die DHPG Dr. Harzem & Partner KG mit Sitz in Bonn ist eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Bei wirtschaftsrechtlichen Fragen leistet laut Unternehmensangabe die DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mit Sitz in Essen umfassende und gezielte Unterstützung. (JF1)

www.dhpg.de

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