Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie: vzbv fordert Nachbesserungen
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU soll Verbraucher besser vor unberechtigt hohen Forderungen schützen. Doch der Gesetzentwurf der Bundesregierung vergibt aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) die Chance, langjährige Verbraucherprobleme zu lösen. Der vzbv fordert unter anderem eine faire Regelung der Vorfälligkeitsentschädigung. Laut einer Auswertung der Verbraucherzentralen und des vzbv im Jahr 2014 waren zwei Drittel der Vorfälligkeitsentschädigungen falsch berechnet – zu Ungunsten der Verbraucher. Zuletzt stieg die Vorfälligkeitsentschädigung auf durchschnittlich über zehn Prozent der Restschuld. Der vzbv fordert, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu vereinheitlichen und zu vereinfachen und sie bei fünf Prozent der Restschuld zu deckeln.
Ein weiterer kritischer Punkt im Gesetzentwurf ist aus Sicht des vzbv, dass das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen künftig schon nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen soll – selbst wenn der Darlehensgeber seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Entdecken Verbraucher erst danach fehlerhafte und unterlassene Informationen, bliebe dies ohne Folgen. Der vzbv fordert, das Widerrufsrecht nicht zu befristen.
Auch können laut vzbv ungeeignete oder falsche Produktentscheidungen bei Immobiliendarlehen schwerwiegende Folgen haben. Der Gesetzentwurf mache allerdings keine Vorgaben, wie Banken Beratungsgespräche mit den Verbrauchern dokumentieren müssen. Der vzbv fordert strukturierte Beratungsprotokolle, die auch noch Jahre später der Beweissicherung dienen. Es muss sichergestellt werden, dass Verbrauchern passende Produkte empfohlen und Risiken klar benannt werden.
Daneben setzt sich der vzbv dafür ein, dass der Gesetzgeber für eine Kostentransparenz bei Restschuldversicherung sorgt. Auch soll es keine Beschränkung der gesetzlichen Schutzregeln für Verbraucherkredite auf entgeltliche Darlehen geben.
Zudem umfasse der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienrichtlinie Regelungen zum Dispokredit. So soll sich, wer oft und lange sein Konto überzieht, verpflichtend vom Kreditinstitut beraten lassen. Das lehnt der vzbv ab, da Banken – anders als unabhängige Schuldnerberater – ein wirtschaftliches Eigeninteresse verfolgen würden.
Quelle: Pressemitteilung vzvb
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)