Urteil: S&K-Insolvenzverwalter erleidet Niederlage vor Gericht
Mehrere Tausend Anleger haben sich an den beiden Geschlossenen Immobilienfonds „Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2“ und „S&K Real Estate Value Added“ mit einer Investitionssumme von insgesamt rund 62 Millionen Euro beteiligt. Die Fonds schütteten bis zu ihrer Insolvenz im Jahr 2013 mehr als 15 Millionen Euro an die Anleger aus. S&K-Insolvenzverwalter Dr. Achim Ahrendt fordert nun diese Ausschüttungen mittels Insolvenzanfechtung von den Anlegern zurück. Im Zuge dessen hat er Klage gegen rund 1.400 Anleger eingereicht. Das Amtsgericht Northeim hat mit Urteil vom 4. Mai 2017 (Aktenzeichen: 3 C 119/17 VI) die Klage gegen einen Anleger abgewiesen.
Seine Entscheidung begründet das Gericht damit, dass kein Anspruch des S&K-Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung gegen den Anleger besteht. Die Ausschüttungen hat der Anleger nämlich entgegen dem Klagevortrag des S&K-Insolvenzverwalters nicht unentgeltlich erhalten, da sie eine Verbindlichkeit des S&K-Fonds darstellen, auf die der Anleger aus dem Gesellschaftsvertrag einen Anspruch hatte. Folglich war die Klage abzuweisen.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP hatte die Verteidigung für den verklagten Anleger übernommen. Sommerberg-Anwalt Thomas Diler sagt: „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt. Die Urteilsbegründung halten wir für sehr überzeugend. Dem Spruch des Gerichts könnte Signalwirkung für die weiteren rund 1.400 Prozesse im Sinne der verklagten Anleger zukommen.“
Quelle: Pressemitteilung Kanzlei Sommerberg
Die Sommerberg LLP ist eine im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Wirtschaftskanzlei. Ihren Sitz hat die Kanzlei in London. Der deutsche Standort ist Bremen. (JF1)