Verband begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung von Covered Bonds

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt das von der Europäischen Kommission vorgelegte Gesetzespaket zur Harmonisierung von Covered Bonds in der Europäischen Union. „Der Richtlinienvorschlag ist wie erwartet prinzipienbasiert und führt alle wesentlichen Qualitätsmerkmale von Covered Bonds auf. Er fordert ein Minimum an Harmonisierung und lässt - basierend auf nationalen Gesetzeswerken - ausreichend Raum für den Erhalt bewährter nationaler Besonderheiten. Lediglich die Anforderungen an die Deckungsfähigkeit von Aktiva hätten aus Sicht der Pfandbriefbanken in der Richtlinie detaillierter und strikter ausfallen können, um das Qualitätsprodukt Covered Bonds noch besser zu schützen“, sagte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken.

Die vorgestellten Regelungen bestehen aus einer allgemeinen Covered-Bond-Richtlinie, die die bisher einschlägigen Vorschriften der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ersetzen soll, und einer Ergänzung in Artikel 129 der „Capital Requirements Regulation“ (CRR), die die hoch qualitative Kerngruppe traditioneller Covered Bonds stärker von anderen gedeckten Schuldverschreibungen abgrenzt. Mit dem Vorschlag fordert die Kommission qualitativ hochwertige Deckungsaktiva, ohne jedoch die exakten Anforderungen an zulässige Deckungswerte im Detail auszuführen. Diese allgemeine Formulierung erlaubt es, die zulässigen Deckungswerte weiter auszulegen als bei traditionellen gedeckten Schuldverschreibungen wie dem Pfandbrief. Dadurch soll die Indeckungnahme neuartiger Vermögenswerte ermöglicht werden, um auf diese Weise zusätzliches Wachstum der Realwirtschaft zu finanzieren.

„Wir begrüßen die weitgehende Vereinbarkeit der ausgewogenen Regelungen des Richtlinienentwurfs sowie der vorgesehenen Schärfung des Artikels 129 CRR mit den bestehenden Standards des Pfandbriefgesetzes. Das Vorhaben stellt die regulatorische Privilegierung von Covered Bonds als einem Schlüsselprodukt der Bankenrefinanzierung in Europa auf ein stabiles Fundament. Entscheidend ist für uns dabei, dass die Regeln den erforderlichen Raum lassen für die qualitative Weiterentwicklung nationaler Produkte wie dem Pfandbrief“, so Tolckmitt.

Quelle: Pressemitteilung vdp

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) vertritt die Interessen der Pfandbriefbanken gegenüber nationalen und europäischen Entscheidungsgremien sowie einer breiteren Fachöffentlichkeit. Der vdp ist einer der fünf Spitzenverbände, die zusammen „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ sind. (TH1)

www.pfandbrief.de

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