Verband Deutscher Versicherungsmakler kritisiert BaFin-Stellungnahme

Die Ausführungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schadenregulierung stoßen beim Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) auf Unverständnis. Die Aufsichtsbehörde schieße „deutlich über das Ziel hinaus“, kritisiert der Verband.

Der BGH hatte Anfang 2016 entschieden, dass Versicherungsmakler in der Regel gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoßen, wenn sie im Auftrag eines Versicherungsunternehmens Schäden regulieren. Diesbezüglich schreibt die BaFin im aktuellen „BaFin Journal - Februar 2017“, dass nach dem BGH-Urteil für eine „schadenregulierende Tätigkeit von Versicherungsmaklern für Versicherungsunternehmen grundsätzlich kein Raum mehr“ bleibt. Beabsichtige ein Versicherungsunternehmen, ein bislang als Versicherungsmakler tätiges Unternehmen weiterhin mit der Schadenregulierung zu beauftragen, so müsse das Unternehmen seinen Status als Versicherungsmakler aufgeben und den Status eines Versicherungsvertreters annehmen, um einen Verstoß gegen das RDG zu vermeiden, so die BaFin weiter.

Dazu merkt der VDVM an, dass Versicherungsmakler nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen. Insofern hätte man von der BaFin bei der Interpretation eines Gerichtsurteils, das sich explizit an Versicherungsmakler richtet, mehr Zurückhaltung erwarten dürfen. Unter anderem kritisiert der Verband, dass die BaFin übersehe, dass das Aufbereiten von Schadensfällen zu den Kernpflichten des Versicherungsmaklers gehöre. Er habe „für sachgerechte Schadenanzeigen zu sorgen“, so der BGH ausdrücklich in dem von der BaFin selbst zitierten Urteil. Der Versicherungsmakler werde dabei ja gerade im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig.

„Der vom BGH in seiner Entscheidung beschriebene angebliche Interessenkonflikt ist hier nicht erkennbar und die BaFin liefert auch keine Begründung für ihre exzessive Auslegung“, so die VDVM-Kritik. Gegen eine „so pauschale und undifferenzierte Beschränkung des Berufsbildes des Versicherungsmaklers“ werde sich der VDVM zur Wehr setzen.

Quelle: Pressemitteilung Verband Deutscher Versicherungsmakler

Der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) mit Sitz in Hamburg wurde 1918 gegründet. Zu dem VDVM gehören aktuell 636 Makler-Unternehmen mit rund 12.000 Mitarbeitern. (TH1)

www.vdvm.de

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