Verbraucherschlichtungsstelle des BVI legt Jahresbericht vor

Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren Jahresbericht 2022 veröffentlicht. Demnach wurden im Berichtszeitraum 112 Eingaben verzeichnet (Vorjahr: 83). Dies entspricht einem Zuwachs der Verbraucherkontakte um gut 35 Prozent gegenüber 2021. Die Erhöhung der Eingangszahlen sei im Wesentlichen auf Schlichtungsanträge zurückzuführen, mit denen ein Rechtsanwalt für 23 Verbraucher Prospekthaftungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsbeteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds geltend gemacht hat („Sammelverfahren“).

Die Ombudsstelle konnte 13 Eingaben mangels Zuständigkeit nicht bearbeiten. Diese Eingaben betrafen Unternehmen, die nicht am Verfahren der Ombudsstelle teilnehmen und/oder Sachverhalte abseits des Fondsgeschäfts nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Es ging dabei im Wesentlichen um Beschwerden über Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen von nicht zur Ombudsstelle gehörenden Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten im weiteren Zusammenhang mit Fonds und anderen Geldanlagen.

In 22 Fällen stellten Verbraucher keinen Schlichtungsantrag, sondern nur allgemeine Anfragen oder baten die Ombudsstelle um Auskünfte zu Kapitalanlage- und Altersvorsorgeprodukten beziehungsweise um eine Rechts- oder Anlageberatung. Letzteres ist der Ombudsstelle nicht gestattet.

Die Ombudsstelle war demnach für 77 (Vorjahr: 56), das heißt 68,8 Prozent (Vorjahr: 67,5 Prozent) aller Eingaben zuständig. 16 Eingaben konnte die Ombudsstelle bereits im Dialog mit den Unternehmen befrieden und damit 20,8 Prozent der Streitigkeiten ohne einen Schlichtungsspruch beziehungsweise -vorschlag einer Lösung zuführen. In elf Fällen erklärten die Verbraucher die Rücknahme ihres Schlichtungsantrags. In drei Fällen musste der Ombudsmann einen Ablehnungsbescheid mangels ausreichendem Schlichtungsantrag erlassen. Die Verbraucher hatten im Vorverfahren beim Büro der Ombudsstelle keinen ordnungsgemäßen Schlichtungsantrag gestellt oder zum Verständnis der Streitigkeit notwendige Unterlagen nicht eingereicht.

In 47 Fällen hat der Ombudsmann Schlichtungsvorschläge erlassen. Davon ergingen vier Schlichtungsvorschläge zugunsten der Verbraucher, die in allen Fällen zu einer Einigung führten. In den übrigen 43 Fällen, einschließlich der 23 Fälle des prospekthaftungsrechtlichen „Sammelverfahrens“, erwiesen sich die Schlichtungsanträge als unbegründet. Gleichwohl hat ein Verbraucher den Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns zu seinen Lasten akzeptiert und die Streitigkeit auf dieser Grundlage und im Sinne der erklärten Zielsetzung des Ombudsverfahrens beigelegt. Die Unternehmen haben die Schlichtungsvorschläge des Ombudsmanns zu 100 Prozent akzeptiert.

Im Ergebnis haben die Ombudsverfahren 2022 in 27,3 Prozent (Vorjahr: 48,1 Prozent) der Fälle zu einer einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten geführt (Einigungsquote), soweit es um Eingaben ging, für die die Ombudsstelle zuständig war.

Verbraucher hatten dabei in 26 Prozent der Fälle Erfolg. Der Ombudsmann konnte ihrem Schlichtungsantrag ganz oder teilweise stattgeben oder das Unternehmen hat diesem bereits im Vorverfahren ganz oder teilweise entsprochen. Zudem haben sich 1,3 Prozent der Verbraucher trotz eines Schlichtungsvorschlags zu ihren Lasten mit dem Unternehmen geeinigt. 55,8 Prozent der Schlichtungsanträge waren unbegründet.

Die Ombudsstelle hat im laufenden Jahr bis zum Redaktionsschluss dieses Berichts 70 Eingaben verzeichnet. Das Beschwerdeaufkommen 2023 bewegt sich damit bis dato auf Vorjahresniveau. (DFPA/JF1)

Der deutsche Fondsverband BVI mit Sitz in Frankfurt am Main und Büros in Berlin und Brüssel ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 116 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund 3,9 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

www.bvi.de

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