Verbraucherschützer: Anlageberatung bleibt befangen

Mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz will die Bundesregierung die Qualität der Anlageberatung verbessern. Die Finanzmarktrichtlinie Mifid II verlangt ab 2018 höhere Anforderungen zum Beispiel für Provisionen in der Beratung. Laut einer aktuellen Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) verfehlt der Referentenentwurf die Ziele der Richtlinie. „Der Referentenentwurf ist unzureichend. Er schützt das Provisionsgeschäft von Banken und Sparkassen. Verbraucher können nicht einmal erkennen, wo sie eine unabhängige Beratung bekommen und wo Provisionen oder Margen die Empfehlung eines Anlageprodukts beeinflussen“, sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim vzbv.

Erfolgt der Verkauf von Anlageprodukten an Verbraucher per Festpreisgeschäft, wird das Finanzinstitut vom Produktanbieter nicht für die Vermittlung bezahlt, sondern übernimmt selbst den Verkauf. Es fällt also keine Provision an. Das Finanzinstitut kauft das Anlageprodukt aber zu einem festgelegten Preis und erhält es dabei günstiger als der Verbraucher. Beim Weiterverkauf an den Verbraucher gelten trotzdem die ursprünglichen Konditionen – die Bank macht einen Gewinn (Marge) und hat damit einen Anreiz, Verbrauchern zu diesem Produkt zu raten. Der vzbv fordert, dass das neue Finanzmarktnovellierungsgesetz II festlegt, dass Banken Gewinnmargen genau wie Provisionen offengelegen müssen.

Laut EU-Finanzmarktrichtlinie muss Beratung, die als unabhängig beworben wird, provisionsfrei erfolgen. Der Gesetzentwurf definiert diese unabhängige Beratung als Honorar-Anlageberatung. Damit schaffe er Wettbewerbshindernisse zu Gunsten der Provisionsberatung. „Unabhängige Beratung muss unabhängige Beratung heißen - nicht Honorarberatung. Hier werden statt dem Nutzen für Verbraucher die Kosten in den Vordergrund gestellt. Andersherum muss im Namen von Provisionsberatungen erkennbar sein, dass eine unabhängige Beratung nicht gesetzlich gewährleistet ist.“

Der Referentenentwurf geht abschließend nicht ausreichend auf die Schwächen der bisherigen Beratungsprotokolle ein, so der vzbv. Diese würden künftig durch EU-weit geltende Geeignetheitserklärungen abgelöst. Um die Schwächen der bisherigen Beratungsprotokolle zu beheben, müssten die neuen Erklärungen stärker als bisher vorgesehen standardisiert werden.

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)

www.vzbv.de

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