Verbraucherschützer drängen auf schnelle Umsetzung der Hausbauförderung

Die neue Bundesregierung will künftig bauwillige Familien und die energetische Modernisierung finanziell fördern. Des Weiteren plant die Große Koalition, die Verbraucherrechte beim Bauträgergeschäft zu stärken. Verbraucherschützer begrüßen die getroffenen Koalitionsvereinbarungen, drängen jedoch zur Eile bei der Umsetzung: „Nach den langen Verhandlungen ist es wichtig, dass die neue Regierung die geplanten Maßnahmen schnell umsetzt. Die Verbraucher benötigen Planungssicherheit“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer beim Bauherren-Schutzbund (BSB). Viele Verbraucher warteten aktuell mit ihrer Bau- oder Kaufentscheidung auf die Einführung der Maßnahmenpakete.

Mit einem zehnjährigen Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr und Kind will die Große Koalition Familien bei der Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Der frei werdende Mietraum würde im Gegenzug der Wohnungsknappheit entgegenwirken. Becker warnt jedoch: „Damit die Förderung ihr Ziel erreicht, darf das Geld nicht zu einem weiteren Anstieg von Grundstückspreisen und Baukosten führen.“ Unklar sei zudem, wie und zu welchem Zeitpunkt das Fördergeld zu beantragen sein wird. Damit private Bauherren schnell von der Zulage profitieren können, müsse hier Klarheit geschaffen werden.

Stärker gefördert werden soll künftig auch die energetische Gebäudemodernisierung. Dies ist laut BSB dringend notwendig: „Bei der privaten Gebäudemodernisierung besteht seit Jahren Handlungsbedarf. Die Entscheidung der neuen Bundesregierung, Verbraucher hierbei besser zu unterstützten, ist ein wichtiger Schritt, um aufzuholen und den gesteckten Klimazielen näher zu kommen“, so Becker. Obwohl das Thema kaum warten könne, sei es im Koalitionsvertrag jedoch nur vage formuliert. Damit Bauherren bereits das laufende Jahr zur energetischen Modernisierung nutzen und nicht abwarten, müssen also schnell konkrete Förderungsbedingungen genannt werden.

Laut BSB können Wohnungskäufer bis heute keinen rechtssicheren Vertrag abschließen. Aus diesem Grund begrüßt der BSB ausdrücklich, dass seine langjährige Forderung, das Bauträgervertragsrecht grundlegend zu überarbeiten, in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Schutzlücken bestehen dort vor allem im Insolvenzfall des Bauträgers. Geht dieser Pleite, kommt der Verbraucher aktuell kaum aus seinem Vertrag. Becker blickt voraus: „Das Bauträgervertragsrecht ist äußerst komplex. Um die Schutzlücken in einem vertretbaren Zeitraum zu schließen, muss das zuständige Ministerium zügig unter Hinzuziehung aller am Bauträgergeschäft beteiligten Gruppen einen Gesetzesentwurf erarbeiten.“

Quelle: Pressemitteilung BSB

Der Bauherren-Schutzbund e.V. ist mit jährlich rund 50.000 Verbraucherberatungen und mehr als 10.000 betreuten Bauvorhaben im Alt- und Neubau Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für private Bauherren und Wohnungskäufer. Der gemeinnützige Verein setzt sich für mehr Rechtssicherheit beim Bauträgervertragsrecht ein. (JF1)

www.bsb-ev.de

Zurück

Recht

Ab Mitte Januar 2025 müssen Finanzunternehmen die europäische Dora-Verordnung ...

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt