Verbraucherschützer: "Fehlende Sicherheit bei der Versicherungsberatung"

Mit der EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) wird der Verkauf von Versicherungen neu geregelt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dazu eine Stellungnahme eingereicht. „Die Marktaufsicht über den Versicherungsvertrieb liegt zurzeit bei den Industrie- und Handelskammern. Eine wirkliche Marktaufsicht ist aber leider nicht erkennbar. Damit wäre es konsequent, die Aufsicht über den gesamten Versicherungsvertrieb in die Hände der BaFin zu legen“, sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin des vzbv.

Sämtliche Regeln für den Vertrieb werden nicht aufsichtsrechtlich, sondern rein zivilrechtlich geregelt, so der vzbv. Dadurch fehle eine wirkungsvolle Marktaufsicht. Die zivilrechtlichen Vorschriften müssten auch aufsichtsrechtlich wirken.

Darüber hinaus sei es wichtig, dass es eine enge Verzahnung mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) gibt. Eine solche Verzahnung sei allein in Richtung der BaFin gegeben, fehle aber zu den Industrie- und Handelskammern. Damit stellt sich laut vzbv die Frage, wie die Koordination der regionalen Aufsicht durch die EIOPA überhaupt erfolgen kann.

Zuwendungen von Versicherungen an Verkäufer können zu Interessenkonflikten führen. Verkäufer erhalten die Zuwendung nur, wenn es zum Abschluss eines Versicherungsvertrags kommt. Damit bestehe für Verkäufer ein Anreiz, Kunden eine Versicherung zu empfehlen, die sie nicht benötigen.

Die IDD beschreibt diesen Interessenkonflikt, löse ihn aber nicht. Die beiden Hauptziele der Richtlinie, eine hohe Beratungsqualität und einen Vertrieb im bestmöglichen Kundeninteresse zu erreichen, würden so nicht erreicht. „Beim Verkauf von privaten Kranken- und Lebensversicherungen verdienen die Vermittler nur über Provisionszahlungen. Diese werden erst bei Vertragsabschluss gezahlt. Diese Versicherungen sind deshalb besonders anfällig dafür, Fehlanreize für den Verkauf zu setzen. Nur ein Provisionsverbot kann Fehl-und Falschberatungen verhindern“, so Mohn.

Verbraucherkredite werden häufig zusammen mit Restschuldversicherungen verkauft. Sie sind auf diese Kredite zugeschnitten. Für Verbraucher ist diese Kombination aber meistens nicht empfehlenswert, um unvorhergesehene Risiken abzusichern. Grund dafür seien unter anderem hohe Provisionen, die in das Produkt einkalkuliert werden. „Bei Verbrauchern entsteht oft der Eindruck, dass sie den Kredit nicht ohne Restschuldversicherung bekommen. Verbrauchern sollte ein Kredit immer mit und ohne Versicherungen angeboten werden. Sie brauchen ein echtes Wahlrecht, ob sie diesen Versicherungsteil tatsächlich mit abschließen wollen“, sagt Mohn.

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)

www.vzbv.de

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