Verbraucherschützer halten Lebensversicherungsreformgesetz für verfassungswidrig
Der Bund der Versicherten (BdV) geht mit einer Klage gegen Kürzungen der Überschussbeteiligung vor. Gegner ist die zum Ergo-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung. Dabei geht es um die geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden. Fast alle Versicherungsunternehmen berufen sich für die Kürzung dieser Auszahlungen auf das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Die Verbraucherschützer des BdV sehen dieses Gesetz aber als verfassungswidrig an. „Wir hoffen, dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht den Verbrauchern zur Seite springt“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2005 fest, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen sind, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet wurden. Es geht also um Geld, das nach Ansicht des BdV den Versicherten gehört. „Die 2014 gesetzlich vorgesehene Kürzung der Bewertungsreserven stellt aus unserer Sicht faktisch eine Enteignung dar“, macht Kleinlein deutlich.
Kunden verlassen sich bei Vertragsabschluss auf korrekte Abrechnungen ihrer Verträge. Spätestens 2014 sind diese aber wegen der Kürzung der Bewertungsreserven nach Ansicht des BdV nicht mehr korrekt. Er sieht daher einen derzeit legalen Betrug gegenüber den Versicherten. Der Gesetzgeber gibt durch das Gesetz Schützenhilfe und legalisiert dieses Vorgehen. „Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wurde der legale Betrug erneut zementiert. Dagegen gehen wir nun vor“, teilt Kleinlein mit.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)