Verbraucherschutz: Neue Abteilung bei der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich organisatorisch neu aufgestellt. Zum Jahreswechsel 2015/2016 ist die neue Abteilung Verbraucherschutz mit insgesamt sieben Referaten an den Start gegangen.

Sie ist der Wertpapieraufsicht in Frankfurt am Main zugeordnet, wird sich jedoch nicht auf den Anlegerschutz fokussieren, sondern mit allen verbraucherschutzrelevanten Themen befassen, die die BaFin betreffen, also auch mit dem Schutz von Bankkunden und Versicherten. Daher ist die Abteilung auf die BaFin-Standorte Bonn und Frankfurt am Main aufgeteilt. Referate der neuen Verbraucherschutzabteilung:

  • Grundsatzfragen, Verbraucherschutzforum, Verbraucherschutzbeirat
  • Verbrauchertrendanalyse und Verbraucheraufklärung
  • Kompetenzzentrum Verbraucherschutz Banken; Beschwerden
  • Kompetenzzentrum Verbraucherschutz Versicherungen; Beschwerden
  • Operative Verhaltensaufsicht; Anlegerschutz Privat- und Auslandsbanken
  • Operative Verhaltensaufsicht; Anlegerschutz Sparkassen und Genossenschaftsbanken
  • Operative Missstandsaufsicht; Produktintervention

Die neue Verbraucherschutzabteilung klärt zielgerichtet über die verschiedenen Arten von Finanz- und Versicherungsprodukten sowie Finanzdienstleistungen auf. Darüber hinaus hält die Abteilung Vorträge für Verbraucher und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.

Sofern durch Transparenz, Information und Aufklärung allein kein ausreichender Schutz der Verbraucher in ihrer Gesamtheit sichergestellt werden kann, wird die BaFin die neuen Aufsichtsinstrumente zur Prävention und Beseitigung von Missständen nutzen, die ihr das Kleinanlegerschutzgesetz an die Hand gegeben hat. Sie gehören ebenfalls zu den Aufgaben der neuen Verbraucherschutzabteilung. In schwerwiegenden Fällen kann die BaFin auf Grundlage des neuen § 4b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sogar den Vertrieb von Produkten beziehungsweise bestimmte Vertriebspraktiken einschränken oder gänzlich untersagen – nämlich dann, wenn der Anlegerschutz, die Funktionsfähigkeit oder die Integrität der Finanzmärkte gefährdet sind (Produktintervention).

Die Verbraucherschutzabteilung wird daher qualitative und quantitative Informationen über das Marktgeschehen aus internen und externen Quellen erfassen, analysieren und bewerten.

Weitere Aufgaben der neuen Abteilung: Die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden, die operative Aufsicht über die Einhaltung der Verhaltenspflichten nach dem WpHG bei Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken und die Funktion als Schnittstelle zum Marktwächter Finanzen, einer Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, deren Aufgabe es ist, das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb durchzusetzen.

Geleitet wird das neue Referat von Carsten Müller, Leiter des Referats für Verbrauchertrendanalyse und –aufklärung.

Quelle: Fachartikel Homepage BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (mb1)

www.bafin.de

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