Verbraucherzentrale: BaFin-Verbot für Bonitätsanleihen ist richtig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant ein Verbot von Bonitätsanleihen. Demnach sollen Bonitätsanleihen zukünftig nicht mehr an Verbraucher verkauft werden dürfen. Dies kündigte die BaFin mit der Bekanntmachung einer schriftlichen Anhörung am 28. Juli 2016 an (DFPA berichtete). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt ein solches Produktverbot ausdrücklich.

„Ein Produktverbot für Bonitätsanleihen ist richtig. Mit langfristigem Vermögensaufbau oder Sparen haben solche Produkte nichts zu tun. Das sind Wetten gegen den Kreditausfall von Unternehmen ohne nachvollziehbare Preisbildung“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Bonitätsanleihen gehören zur Produktart der Zertifikate. Zertifikate sind aus Sicht des vzbv grundsätzlich nicht für den aktiven Vertrieb an Privatkunden geeignet. Wichtigster Grund ist, dass sich die Preise und Renditen nicht auf Märkten bilden, sondern von der ausgebenden Bank festgelegt werden. Bonitätsanleihen sind eine besonders komplexe Form von Zertifikaten, deshalb sei ein Produktverbot notwendig. „Auch Verbraucher, die sich gut auskennen und mit spitzem Stift rechnen, können Bonitätsanleihen nicht bewerten. Dafür fehlen schlicht die Informationen“, so Mohn.

Mit dem geplanten Verbot nutzt die BaFin erstmals ein 2015 eingeführtes Interventionsrecht. Demnach können Produkte und Vertriebspraktiken aus Gründen des Anlegerschutzes eingeschränkt oder verboten werden.

Das Interventionsrecht ist ursprünglich eine europäische Idee. 2018 wird eine EU-Verordnung allen nationalen Finanzaufsichtsbehörden Markteingriffe dieser Art ermöglichen. Formell beschlossen wird die Maßnahme erst, wenn die BaFin alle Rückmeldungen aus der Anhörung ausgewertet hat.

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)

www.vzbv.de

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