Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen unzulässige Bankformulare
Das Landgericht Berlin hat der Sparda-Bank Berlin untersagt, Klauseln zu Verwahrentgelten für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten zu verwenden, wenn diese den Kunden anhand gesonderter Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Mitteilung hin.
Unzulässig sind laut der vzbv-Mitteilung auch vorformulierte „Vereinbarungen“, mit denen Kunden auf berechtigte Erstattungsansprüche verzichten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten Kunden ihre Ansprüche weiterhin geltend machen und unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückverlangen. Das Urteil ist das dritte, das der vzbv in derzeit laufenden Gerichtsverfahren um Bankgebühren gegen die Sparda-Bank erwirkt hat.
„Bankkund:innen haben das Recht, unrechtmäßig einbehalte Kontogebühren zurückzufordern. Vorformulierte Klauseln zu Verwahrentgelten sind unserer Auffassung nach generell rechtswidrig“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Die Rechtsprechung dürfen Banken nicht umgehen, indem sie sich die Zustimmung zu Verwahrentgelten über eine vorformulierte Vereinbarung einholen oder Kund:innen zu undurchsichtigen Verzichtserklärungen drängen.“
Das Gericht habe sich der Auffassung des vzbv angeschlossen, dass Verbraucher durch Verwahrentgelte unangemessen benachteiligt werden. Die Verwahrung von Geld auf Tages- und Girokonten unterliege dem Darlehensrecht. Nach dem gesetzlichen Leitbild sei die Bank als Darlehensnehmerin verpflichtet, den Zins zu zahlen und nicht die Kunden. Der könne zwar auf null sinken, aber nie ins Minus rutschen. Bei Girokonten sei die Geldverwahrung außerdem nur eine notwendige Nebenleistung im Rahmen des Girovertrags. Dafür stehe der Bank kein gesondertes Entgelt zu.
Der Rechtsstreit ist eines von drei laufenden Verfahren, die der vzbv seit 2021 gegen die Sparda-Bank Berlin eingeleitet hat. Bereits Ende 2021 hatte das Landgericht Berlin entschieden, dass Klauseln im Preisverzeichnis der Bank über die Erhebung von Verwahrentgelten bei Giro und Tagesgeldkonten unzulässig sind. In einem weiteren Verfahren untersagte das Gericht der Bank per einstweiliger Verfügung eine irreführende Aussage, mit der sie ihre Kunden unter anderem zum Verzicht auf Erstattungsansprüche aufgefordert hatte. In beiden Verfahren läuft derzeit noch eine Berufung der Sparda-Bank beim Berliner Kammergericht. Auch gegen das aktuelle Urteil hat das Kreditinstitut Berufung zum Kammergericht eingelegt. (DFPA/TH1)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) vertritt Verbraucher-Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung und klagt Verbraucherrechte vor Gericht ein. Als Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 27 Verbraucherschutzorganisationen bündelt er die Kräfte für einen starken Verbraucherschutz. Er unterhält Büros in Berlin und Brüssel.