Verbraucherzentralen fordern Ausstieg aus der Provisionsberatung bis 2023

Der Entwurf der Bundesregierung für das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) muss aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an entscheidenden Stellen verbessert werden. Er benachteilige die unabhängige Beratung und erlaube es Provisionsberatern, wichtige Regeln zu umgehen. Der vzbv kritisiert diesen „ungerechtfertigten Bestandsschutz“ und fordert ein Ende der Provisionsberatung bis 2023.

„Die Qualität der provisionsbasierten Anlageberatung ist nachweislich unzureichend. Ursprung allen Übels sind aus vzbv-Sicht Provisionen und die daraus resultierenden Fehlanreize“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. „Der Gesetzgeber muss handeln und den Ausstieg aus der Provisionsberatung gesetzlich beschließen.“

Dazu fordert der vzbv ein Provisionsverbot bis zum Jahr 2023. Eine Übergangszeit von fünf Jahren soll sicherstellen, dass sich Kreditinstitute auf die Änderungen einstellen können. „Bis zum endgültigen Ausstieg aus der Provisionsberatung muss ein fairer Wettbewerb um die bessere Beratungsform hergestellt werden“, so Mohn. „Nur so können sich gute, unabhängige Alternativen zur Provisionsberatung am Markt entwickeln.“

Das 2. FiMaNoG setzt insbesondere die EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID 2) in deutsches Recht um. Die Richtlinie legt fest, welche Regeln Banken, Sparkassen und Finanzvermittler bei der Beratung von Privatkunden zur Geldanlage befolgen müssen. Ein Ziel der MiFID 2 ist es, Wettbewerb zwischen unabhängiger Beratung gegen Honorar und abhängiger Provisionsberatung sicherzustellen. Aus Sicht des vzbv bleibt der vorliegende Gesetzentwurf an dieser Stelle deutlich hinter den Vorgaben der MiFID 2 zurück und nimmt Provisionsberater in Schutz.

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (jpw1)

www.vzbv.de

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