Vermittlerverband fordert Gleichbehandlung aller Vertriebswege

Bei der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in nationales Recht darf der Verbraucherschutz nicht auf der Strecke bleiben. In Deutschland darf es auch in Zukunft keine Vermittlung von Versicherungsprodukten ohne ausreichende Beratung geben, sagt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn gerade die persönliche Beratung mache die Leistung des Vermittlers aus und schütze den Verbraucher. Der BVK fordert daher, dass der deutsche Gesetzgeber die bestehenden inländischen Regelungen des Versicherungsvermittlerrechts, wie sie etwa im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in der Versicherungsvermittlungsverordnung fixiert sind, beibehält. Denn diese erfüllen im Wesentlichen bereits die neuen Anforderungen der IDD.

„Wir begrüßen aber, dass die IDD ihren Anwendungsbereich auf den Direktvertrieb und den Internetvertrieb ausweitet“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Daher wollen wir auch, dass diese in der IDD vorgesehene Gleichbehandlung aller Versicherungsvertriebe endlich auch in Deutschland umgesetzt wird.“

Um die Qualität der Beratung sicherzustellen, sollten auch die Anforderungen der Initiative der deutschen Versicherungsbranche „gut beraten“ übernommen und das spartenübergreifende Sachkundesystem in Deutschland beibehalten werden.

Eine Fokussierung des Gesetzgebers auf die Vergütung führt zu falschen Anreizen im Verbraucherschutz. Die Qualität der Versicherung kann nicht alleine an der Provisionshöhe festgemacht werden. Der BVK begrüßt deshalb, dass die zwingende Provisionsoffenlegung keinen Eingang in die EU-Richtlinie gefunden hat. Das Provisionsabgabeverbot muss beibehalten und gesetzlich verankert werden. „Die Abschaffung der Provisionsvergütung zu Gunsten einer erweiterten Honorarberatung lehnen wir ab“, so Michael H. Heinz. „Wir fordern daher grundsätzlich die Festigung des bewährten Provisionsvergütungssystems als Leitvergütung in der Versicherungsbranche, verbunden mit den Möglichkeiten der flexiblen Ausgestaltung der Geschäftsmodelle und der damit einhergehenden Vergütungsformen. Denn die Versicherungsvermittler können ihren sozialpolitischen Auftrag bei der Sicherung von Altersvorsorgebezügen ihrer Kunden nur erfüllen, wenn ihre Berufsgrundlagen nicht unverhältnismäßig beschränkt werden“, so Heinz.

Quelle: Pressemitteilung BKV

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Dem Verband mit Sitz in Bonn und Geschäftsstellen in Berlin und Hamburg gehören etwa 12.000 Direktmitglieder und rund 30.000 Organmitglieder an. (JF1)

www.bvk.de

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