Vermittlerverband: "Moneymeets-Urteil - ein verheerendes Signal"

Nach Ansicht des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) schützt das Provisionsabgabeverbot schon über viele Jahrzehnte Verbraucher vor falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen. Außerdem stellt es die Beratungsqualität durch den Vermittler sicher, weil diese sichergehen können, für ihre Leistung voll vergütet zu werden. Damit sich dies künftig nicht ändert, sollte der Gesetzgeber bald das Provisionsabgabeverbot stärken und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verankern, sagt der BVK.

Der Vermittlerverbund fürchtet, dass es künftig möglich sein könnte, dass vermögende Kunden Versicherungsvermittler zur Teilung der Provision drängen oder, dass vor Beratungsgesprächen zunächst das Feilschen um die Provisionsabgabe mit den Kunden stehen. Hintergrund der Befürchtung ist das am 11. November 2016 (Aktenzeichen: 6 U 176/15) ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Rechtsstreit um die Provisionsabgabe zwischen einem Versicherungsmakler und dem Fintech-Start-up „Moneymeets“ (DFPA berichtete http://www.dfpa.info/recht-news/urteil-moneymeets-darf-kunden-auch-weiterhin-versicherungsprovisionen-erstatten.html).

„Mit dieser Entscheidung zugunsten von Moneymeets konterkariert das OLG den Beschluss des Bundesfinanzministeriums Ende 2015, das Provisionsabgabeverbot mindestens noch bis Mitte 2017 aufrechtzuerhalten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir werden dieses Urteil noch prüfen, sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Dennoch finden wir es irritierend, warum sich das Gericht darauf beruft, dass das Provisionsabgabeverbot ‚keine Marktverhaltensregel‘ nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mehr darstellt. Im Gegenteil: In Millionen von Beratungsgesprächen und Versicherungsvermittlungen jedes Jahr ist es die Leitplanke, an der sich die gesamte Versicherungsbranche orientiert.“

„Ohne Abgabeverbot ist zu befürchten, dass Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert werden, je nachdem, welch‘ hoher Anteil der Provision an sie fließt“, so Heinz. Deshalb schlägt der BVK schon seit Jahren vor, dieses Vergütungsabgabeverbot mit einer eigenen gesetzlichen Regelung im VAG stärker zu verankern. „Die anstehende nationalstaatliche Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD wäre dafür ein guter Zeitpunkt“, betont der BVK-Präsident. „Die Rechtsprechung des OLG Köln hat mit dem jetzt ergangenen Urteil eher ein verheerendes Signal gesetzt.“

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Er setzt sich für die beruflichen Interessen seiner Mitglieder und die übergeordneten Anliegen des Berufsstandes ein. Der Verband mit Sitz in Bonn hat rund 12.000 Direkt- und rund 40.000 Organmitglieder. (JF1)

www.bvk.de

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