Versicherer räumen Fehler bei Widerspruchsbelehrungen ein
Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) in diesem und im vergangenen Jahr machen es Millionen Versicherungskunden möglich, ihren Lebensversicherungsverträgen, die im Zeitraum von 1994 bis 2007 nach dem Policenmodell geschlossen wurden, rückwirkend zu widersprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherer fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt haben.
Über die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen sind falsch. Dies ist das Ergebnis einer Prüfung von Widerspruchsbelehrungen durch die Experten des Bunds der Versicherten (BdV) für ihre Mitglieder. Doch die Versicherungen gehen damit unterschiedlich um: Während die Aachen Münchener Lebensversicherung und Standard Life Versicherung den Widerspruch ohne gerichtliche Auseinandersetzung akzeptieren, verschanzt sich die Victoria Lebensversicherung hinter laufenden Gerichtsverfahren. In den Fällen, in denen der Widerspruch akzeptiert wird, bekommen die Verbraucher sämtliche eingezahlten Beiträge zuzüglich Nutzungszinsen zurück. Lediglich die Kosten für einen etwaigen Risikoschutz müssen sie sich anrechnen lassen.
Durch die Widerspruchsmöglichkeit kommen Versicherte laut BdV in den Genuss akzeptabel verzinster Sparverträge, was gerade unter Geltung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) und der Zinszusatzreserve (ZZR) eine sinnvolle Lösung sei.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit mehr als 52.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Der Bund sieht sich als politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. (JF1)