Versicherungsbranche: „Versicherungsaufsicht öffnet Hintertür zum Provisionsverbot“

Die freie Wahl zwischen Honorar- oder Provisionsvergütung im Versicherungsvertrieb ist ein Kernelement der EU-Vertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive). Dennoch hat die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) ein Konsultationspapier zur Umsetzung der Richtlinie veröffentlicht, das auf ein faktisches Provisionsverbot hinausläuft, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sollte die EU-Kommission dem Vorschlag folgen, würde laut GDV eine Grundsatzentscheidung von EU-Rat und Parlament in ihr Gegenteil verkehrt.

Die EIOPA hat im Auftrag der EU-Kommission technische Ratschläge zu vier Themenkomplexen entwickelt, die die IDD in bestimmten Punkten konkretisieren sollen. Dieses Konsultationspapier mache auf gut 170 Seiten detaillierte Regelungsvorschläge. Damit greife die EIOPA den Entscheidungen auf Ebene der Mitgliedsstaaten vor. Dies betreffe auch die Vergütung für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Die hierzu von der EIOPA vorgeschlagenen Regelungen sind mit einem Provisionssystem nur schwer zu vereinbaren.

Axel Wehling, Mitglied der GDV-Geschäftsführung: „Die europäische Vertriebsrichtlinie IDD lässt den EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich Entscheidungsspielräume bei der Ausgestaltung der Vertriebsvergütung. Der Konsultationsvorschlag der EIOPA engt diesen Spielraum ein und könnte zu einem faktischen Provisionsverbot führen. Damit stellt die Behörde ein zentrales Element der Richtlinie in Frage, auf das sich Europäisches Parlament und EU-Rat in einem intensiven Diskussionsprozess verständigt haben.“

Die Vorschläge der Behörde stehen nun drei Monate lang öffentlich zur Diskussion. Bis zum 1. Februar 2017 müssen die technischen Ratschläge von der EIOPA finalisiert und an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die entscheidet dann, wie sie die IDD verstanden wissen will.

Quelle: Pressemitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 529.000 Mitarbeitern, 428 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)

www.gdv.de

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