Versicherungsverband begrüßt freiwillige Verbreitung von Nachhaltigkeitskriterien

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zu Pflichten von institutionellen Anlegern im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung veröffentlicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt eine freiwillige Verbreitung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage. Sowohl große multinationale Konzerne als auch kleine Versicherer berücksichtigen zunehmend Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage. Bei etwaigen regulatorischen Vorschlägen müsse aber immer die sichere Erfüllung der Leistungsversprechen gegenüber den Kunden im Fokus stehen.

Hintergrund der Konsultation ist die Empfehlung einer Expertengruppe im Jahr 2017, dass zu den treuhänderischen Pflichten (Loyalitäts- und Sorgfaltspflichten) von institutionellen Anlegern ausdrücklich auch die Berücksichtigung wesentlicher ESG-Faktoren (Environment, Social, Governance) und langfristiger Nachhaltigkeit gehört.

Der GDV weist in seiner Stellungnahme zu dem Konsultationspapier insbesondere auf folgende Punkte hin:

  • Versicherer sind langfristige Investoren und aufsichtsrechtlich verpflichtet, bei Anlageentscheidungen vorrangig die Anforderungen an die Grundsätze der unternehmerischen Vorsicht zu berücksichtigen.
  • Bei der Berücksichtigung der Anforderungen an die Grundsätze der unternehmerischen Vorsicht haben Versicherer einen großen Grad an Eigenverantwortung und Freiheit. Es sollte daher keine verpflichtenden Vorgaben geben, wie Versicherer ESG-Aspekte im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Anlagegrundsätze zu berücksichtigen haben.
  • Die Berücksichtigung finanziell bedeutsamer Nachhaltigkeitsaspekte ist nach Auffassung des Verbandes bereits heute verpflichtend, sofern sie eine Auswirkung auf die Anlagegrundsätze Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität haben.
  • Die Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Daten ist eines der größten Hindernisse für Anleger, um ESG-Faktoren angemessen in Investment- und Risikomanagement-Prozessen zu berücksichtigen. Einheitliche Standards und Definitionen von ESG-Faktoren sind eine mögliche Lösung zur Adressierung dieses Problems.

Die vollständige Stellungnahme zum Download.

Quelle: Homepage GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitglieder verwalten rund  431 Millionen Versicherungsverträge. (AZ)

www.gdv.de

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